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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Regelsätze in der Sozialhilfe bleiben unverändert

06.06.2006

Aus der heutigen Senatssitzung:

Die Regelsätze in der Sozialhilfe, die jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres von den Landesregierungen festgelegt werden, bleiben unverändert. Das hat der Senat heute (6.6.2006) beschlossen. Demnach erhalten Haushaltsvorstände und Alleinstehende weiterhin 345 Euro pro Monat. Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bekommen 60 Prozent dieses Betrages (207 Euro), Haushaltsangehörige ab Vollendung des 14. Lebensjahres 80 Prozent (276 Euro). Grundlage für die Festsetzung der Regelsätze ist die bundesweite Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), die alle fünf Jahre durchgeführt wird. Die jüngsten Ergebnisse aus dem Jahre 2003 bestätigen die Festlegung durch den Senat.