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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Sozialressort und Wohlfahrtsverbände schließen neuen Landesrahmenvertrag ab

11.04.2006

Grundlage für mehr Transparenz bei den Leistungen und Vergütungen sozialer Einrichtungen

Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG) haben jetzt die Verhandlungen über einen neuen Landesrahmenvertrag abgeschlossen. Damit werden grundlegende Neuregelungen zur Vereinbarung von Leistung, Vergütung und Prüfung sozialer Einrichtungen geschaffen, die Hilfen für geistig und seelisch behinderte Menschen erbringen. Einvernehmen wurde nach Angaben von Staatsrat Dr. Arnold Knigge und dem Vorsitzenden der LAG, Dr. Burkhard Schiller, darüber erzielt, dass im Zuge der Umsetzung des Vertrages nicht nur die bestehenden Leistungs- und Vergütungsstrukturen verändert werden, sondern auch die Entgelte durch moderate Sparvorgaben an die finanziellen Möglichkeiten des Landes und der Kommunen in den nächsten fünf Jahren schrittweise angepasst werden.

Staatsrat Dr. Knigge: „Mit dem Rahmenvertrag ist die Grundlage geschaffen, mehr Transparenz und Gerechtigkeit bei den Leistungen und Vergütungen im Bereich des Wohnens für behinderte Menschen herzustellen; mit ihrer Bereitschaft, veränderte Strukturen mit zu tragen, stellen die Wohlfahrtsverbände einmal mehr ihr verantwortliches Handeln unter Beweis.“

Bisher wurden die Einrichtungen im Grundsatz nach dem Selbstkostendeckungsprinzip finanziert, das heißt, ihre Leistungen wurden pauschal ohne konkreten Bezug zu den tatsächlichen und wechselnden Hilfebedarfen der Bewohner bezahlt.

Künftig werden die erforderlichen Hilfen für die behinderten Menschen nach einem bundesweit erprobten Begutachtungsverfahren erfasst und in fünf nach der Betreuungsintensität unterschiedenen Hilfebedarfsgruppen eingeteilt. Für jede Bedarfsgruppe wird ein Personalschlüssel (Verhältnis der Anzahl der Mitarbeiter zur Anzahl der zu Betreuenden) festgelegt, der zwischen 1 zu 10 und 1 zu 1 liegt. Die Zuordnung zu den Hilfebedarfsgruppen bildet die Grundlage für eine bedarfsgerechte Vergütung der zu erbringenden Leistungen.

Damit wird ein Wechsel von der Übernahme einrichtungsbezogener Kosten hin zu einer transparenten, unmittelbar am individuellen Hilfebedarf orientierten Finanzierung von Leistungen, die nach Art, Inhalt und Umfang definiert sind, eingeleitet. Staatsrat Dr. Knigge: „Die sozialhilferechtlichen Grundsätze der Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit können auf diese Weise besser verwirklicht werden“.

Gleichzeitig mit diesem grundsätzlichen Wechsel der Leistungs- und Vergütungsstrukturen sieht der Rahmenvertrag vor, innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren eine Sparvorgabe in Höhe von 8 Prozent zu erreichen. Bezogen auf die 1132 Plätze im stationären Wohnen für geistig und mehrfachbehinderte Menschen bedeutet dies eine Einsparung von Sozialhilfemitteln von 3,3 Millionen Euro.

Um den Einrichtungsträgern eine sozialverträgliche Anpassung an diese Veränderung zu ermöglichen, ist neben der schrittweisen Anpassung der Vergütungen auch vorgesehen, für anerkannte Sonderbedarfe (z.B. erhebliche Pflegebedürftigkeit, erhebliche Verhaltensauffälligkeiten, Kostennachteile von Kleinsteinrichtungen) Ergänzungspauschalen zu gewähren.