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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Gesundheitssenatorin Karin Röpke: Patientinnen mit Brustkrebs sind im Lande Bremen gut versorgt

15.02.2006

Mit fünf etablierten Brustzentren Behandlungen deutlich verbessert

„Patientinnen mit Brustkrebs werden im Lande Bremen gut versorgt.“ Das hat Gesundheitssenatorin Karin Röpke aus Anlass der Diskussion um die Brustkrebszentren im Lande Bremen betont. „Unser Ziel ist es, ein flächendeckendes Versorgungs-Netz auf hohem Niveau zu schaffen – auf diesem Weg sind wir bereits sehr weit gekommen und wir werden weiterhin intensiv daran arbeiten“, so die Senatorin.


In den letzten Jahren sind nach ihren Angaben in der Stadt Bremen an vier Klinikstandorten Brustzentren entstanden. Die Deutsche Gesellschaft für Senologie und die Deutsche Krebsgesellschaft haben in Anlehnung an europaweit gültige Standards folgende Frauenkliniken in der Stadtgemeinde Bremen zertifiziert:


  • Klinikum Bremen Mitte (KBM)

  • Klinikum Bremen Nord (KBN)

  • Krankenhaus St. Josephstift

  • Evangelisches Diakonie Krankenhaus


Auch in der Seestadt Bremerhaven befinde sich am Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide ein bereits gut funktionierendes Brustzentrum, das kurz vor einer Zertifizierung steht. Somit sei in Kürze von einer flächendeckenden Versorgung mit Brustzentren im Land Bremen unter Einschluss des niedersächsischen Umlandes auszugehen. „Bei der Krankenhaus-Reform in Bremerhaven besteht nicht die Gefahr, dass das Brustzentrum zerschlagen wird, wie fälschlicherweise verschiedentlich befürchtet wird. Ganz im Gegenteil: Es geht darum, wie es gesichert und dauerhaft erhalten werden kann.“

Mit der Einrichtung von Brustzentren als Orte der Schwerpunktbehandlung erfolgte nach den Worten der Senatorin eine deutliche Verbesserung der Versorgung von Brustkrebspatientinnen. Durch die organisierte interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb des stationären Sektors sowie mit den vor- beziehungsweise nachbehandelnden Bereichen habe sich unter Beachtung auch konkreter quantitativer Vorgaben zur Qualität der Behandlung eine tatsächlich neue Versorgungsform etablieren können.

Diese Vorgaben beziehen sich zum Beispiel auf eine für die optimale Behandlung jährlich festgelegte Anzahl von Behandlungen von Frauen mit Brustkrebs, die Anzahl und Qualifikation von operativ tätigen Ärztinnen und Ärzten, auf die Qualifikation des Pflegepersonals sowie auf umfangreiche Kriterien zur Aufklärung und Information sowie zum Qualitätsmanagement. In zunehmendem Maße, so Senatorin Röpke, gelingt es darüber hinaus, die Normen der deutschen Fachgesellschaften an den europäischen Standard anzugleichen.