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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Stallpflicht endet mit Ablauf des 15. Dezember 2005

14.12.2005

Bundesweit und somit auch im Lande Bremen trat am 22. Oktober 2005 eine Verordnung in Kraft, die Geflügelhalter, einschließlich Hobbyhalter, dazu verpflichtete, Hausgeflügel bis einschließlich 15. Dezember 2005 im geschlossenen Stall unterzubringen. Notwendig war dies, um die Tiere vor der Gefahr zu schützen, sich eventuell durch Zugvögel mit der Geflügelpest zu infizieren.


Ab 16. Dezember 2005 darf das Geflügel nun wieder im Freien gehalten werden, allerdings sind Auflagen zu beachten. So muss sichergestellt sein, dass die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für wildlebende Zugvögel nicht zugänglich sind. Sie dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, von dem auch Zugvögel trinken könnten, von denen auch Futter, Einstreu und Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, fern gehalten werden müssen.


Geflügelmärkte und Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art bleiben weiterhin verboten. Ausnahmen sind möglich, wenn nachgewiesen wird, dass die Tiere längstens fünf Tage vor der Veranstaltung tierärztlich untersucht worden sind.