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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Für Bürokratieabbau im Heimrecht und Fortführung des Reformprozesses bei der Bundesagentur für Arbeit

18.11.2005

Arbeits- und Sozialminister tagten in Bremen

„Die Länder haben unter Beweis gestellt, dass sie alle Anstrengungen unternehmen und alle Bemühungen unterstützen, die dazu dienen, arbeitsuchende Männer und Frauen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Ich freue mich, dass in einer guten und sachlichen Atmosphäre in Einzelpunkten dieses Bereichs gemeinsame Positionen gefunden und verabschiedet werden konnten.“ Dieses Resümee zog Bremens Arbeits- und Sozialsenatorin Karin Röpke heute (18.11.2005) nach der zweitägigen 82. Konferenz der Arbeits- und Sozialministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder, deren Vorsitz sie inne hatte.


Ein wichtiges Ergebnis der Konferenz seien auch die gemeinsamen Positionen zur „Zukunft der Pflege“ vor dem Hintergrund der Erkenntnis, dass die demografische Entwicklung eine große Herausforderung darstelle. Es gelte, neue Formen der Pflege und des Wohnens im Alter zu entwickeln beziehungsweise weiter zu entwickeln, damit den älteren Menschen so lange wie möglich ein eigenständiges Leben ermöglicht werden könne. Dabei müsse ein besonderes Augenmerk auf adäquate Angebote für Demenz-Kranke gelegt werden.


Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren befürworteten einstimmig einen Bürokratieabbau im Pflege- und Heimrecht, damit sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Alten-/Pflegeheimen mehr noch auf die eigentliche Aufgabe des Betreuens konzentrieren können.


Im Bereich Arbeitsmarktpolitik sprachen sie sich für die Weiterführung der eingeleiteten Reformen bei der Bundesagentur für Arbeit aus. „Kundenbetreuung und Vermittlungsqualität müssen noch deutlich verbessert werden“, wird im dazu beschlossenen Antrag betont.


Die Bundesregierung wurde von der Konferenz aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die im Zuge der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zugesagte Entlastung der Kommunen um 2,5 Milliarden Euro tatsächlich eintreffe.



Beschlüsse im Einzelnen:


Zukunft der Pflege


Nach Auffassung der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder sind der Begriff der Pflegebedürftigkeit im Sozialgesetzbuch XI und das darauf basierende Einstufungssystem im Hinblick auf den Bedarf von Demenzkranken zu überarbeiten. Auch soll untersucht werden, ob die Einstufung zielgenauer erreicht werden kann.


Weiter betonten die Minister/innen und Senator/innen, dass der häuslichen Pflege Vorrang vor der stationären Pflege einzuräumen ist. Es müssten künftig stärkere Anstrengungen unternommen werden, Pflegebedürftigkeit durch Prävention zu vermeiden oder eine Verschlimmerung zu verhindern und/oder durch Rehabilitation den Weg zurück in ein selbstständiges Leben zu ebnen.


Verschiedene Wohn- und auch Pflegeformen sollen weiter ausdifferenziert werden, um den unterschiedlichen Bedürfnissen älterer Menschen gerecht zu werden.


Aus-, Fort- und Weiterbildungskonzepte in der Pflege müssen an demografische Veränderungen und medizinisch-pflegerische Entwicklungen angepasst werden und sollen langfristig auf ein einheitliches Qualitätsniveau angehoben werden.


Eine Projektgruppe unter Federführung Bayerns soll bis zur 83. ASMK Eckpunkte für die Umsetzung vorlegen.


Bürokratieabbau im Pflege- und Heimrecht


Begrüßt und unterstützt wird von den Minister/innen und Senator/innen die Entwicklung zur Förderung der Einrichtung ambulant betreuter Wohngemeinschaften und andere innovativer Wohn- und Betreuungsformen, wie sie von vielen Menschen gewünscht würden. Anzustreben sei eine Neuregelung, die ambulant betreute Wohngemeinschaften aus dem Anwendungsbereich des Heimgesetzes herausnimmt, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner ihr Zusammenleben selbstbestimmt gestalten können, die freie Wahl des Pflegedienstes garantiert ist und in der Wohngemeinschaft nicht mehr als 12 betreuungsbedürftige Menschen zusammen wohnen.


Doppel- und Mehrfachprüfungen in Pflege-/Altenheimen sollten vermieden und eine arbeitsteilige Vorgehensweise von Heimaufsicht und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingeführt werden. Die Minister/innen und Senator/innen sprachen sich darüber hinaus unter anderem für effektive, praxistaugliche und übersichtliche Pflegedokumentationen und für den Abbau unnötiger „Überdokumentationen“ aus.


Reform der Bundesagentur für Arbeit


Die Einleitung des Reformprozesses der Bundesagentur für Arbeit wird vom Grundsatz her positiv beurteilt.


Der notwendige und noch nicht abgeschlossene Umbau der Bundesagentur für Arbeit zu einem serviceorientierten Dienstleister für den Arbeitsmarkt führt zu Veränderungen sowohl der internen Organisationsstruktur als auch einer Orientierung auf mehr Transparenz und Effektivität in der Kundenbetreuung. Die Ministerinnen und Minister sowie die Senatorinnen und Senatoren sehen von daher insbesondere die Einrichtung leistungsfähiger Kundenzentren, den Aufbau zeitgemäßer Führungs- und Steuerungsmodelle, klare Vorgaben für die jeweils geeignete Vorgehensweise bei der Vermittlung und die konsequente Einführung eines Leistungscontrollings als zentrale Schritte für eine effektivere Arbeitsmarktpolitik. Allerdings halten die Ministerinnen und Minister sowie die Senatorinnen und Senatoren wichtige Punkte für verbesserungsfähig. Dazu gehören:


- Kundenbetreuung und Vermittlungsqualität müssen noch deutlich verbessert werden

- Intensivere Einbeziehung der Länder auf der Ebene der Regionaldirektionen

- Ausreichend qualifizierte Angebote zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit für Kunden mit schlechten Arbeitsmarktchancen

- Verstärkte Anstrengungen zur Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit


Hartz IV/Sozialgesetzbuch II und Revisionsverfahren


Begrüßt wird, dass laut Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 die zum 1. Oktober 2005 eingeleitete Revision, mit der die Höhe der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung festgelegt wird, zügig weitergeführt werden muss. Die Kommunen tragen die Kosten der Unterkunft und Heizung für Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II, der Bund beteiligt sich bisher mit 29,1 Prozent an den Kosten. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren betonen, die Bundesregierung müsse dafür Sorge tragen, dass die im Zuge der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe gesetzlich garantierte Entlastung der Kommunen um bundesweit 2,5 Milliarden Euro jährlich (§ 46 Abs. 5 Sozialgesetzbuch II) tatsächlich erreicht und sichergestellt wird.


Aktive Arbeitsförderung


Die Ministerinnen und Minister sowie die Senatorinnen und Senatoren begrüßen grundsätzlich die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD getroffene Vereinbarung, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 2 Prozentpunkte zu senken. Sie weisen aber darauf hin, dass der über Effizienzgewinne und Effektivitätssteigerung zu erbringende Beitrag der Bundesagentur für Arbeit mit einem angemessenen zeitlichen Rahmen zur Realisierung der einzelnen Schritte des Umbauprozesses der Bundesagentur einhergehen muss und Leistungseinschnitte in der aktiven Arbeitsförderung vermieden werden müssen.


Außerdem wird die Notwendigkeit unterstrichen, Eingliederungsmittel für Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II den Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen aufgabengerecht bereit zu stellen. In diesem Zusammenhang bitten die Ministerinnen und Minister sowie die Senatorinnen und Senatoren die Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, die zum 31.12.2005 nicht gebundenen Eingliederungsmittel auf das Folgejahr mit dem Ziel zu übertragen, in 2006 nicht weniger Eingliederungsmittel als in 2005 zur Verfügung zu stellen.


Im Entwurf des Koalitionsvertrages werden eine Reihe zeitlich befristeter arbeitsmarktpolitischer Instrumente insbesondere für ältere Arbeitnehmer bis Ende 2007 verlängert. Die Konferenz bittet die Bundesregierung, darüber hinaus unter anderem folgende Gesetzeskorrekturen zu berücksichtigen:


- Verlängerung der Möglichkeit, von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte über Qualifizierung zu fördern, bis Ende 2007


- Verlängerung der Erprobung des Vermittlungsgutscheins bis 2007


- Verlängerung des Arbeitslosengeldbezugs für Arbeitnehmer/innen, die das 58. Lebensjahr vollendet haben bis Ende 2007