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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Jugendliche sollen verstärkt vor den Gefahren des Alkoholkonsums geschützt werden – Maßnahmenkatalog beschlossen

27.09.2005

Aus der heutigen Senatssitzung:

Der Senat hat heute (27.09.2005) auf der Grundlage einer Vorlage der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales einen Katalog an Maßnahmen beschlossen, mit denen Kinder und Jugendliche verstärkt vor den Gefahren des Alkoholkonsums geschützt werden sollen. Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem verschärfte Kontrollen in Diskotheken, eine Überprüfung von Gaststätten dahingehend, dass - wie vorgeschrieben - auch preiswerte nicht alkoholische Getränke angeboten werden, sowie Kontrollen von Verkaufsstellen und bei Großveranstaltungen.


Jugendsenatorin Karin Röpke begrüßte den Beschluss des Senats: "Bei der Umsetzung sind wir jedoch dringend darauf angewiesen, dass die Erwachsenen - insbesondere auch Eltern - nicht wegschauen, wenn Kinder und Jugendliche Alkohol konsumieren, sondern mit ihnen über die gesundheitlichen und seelisch-geistigen Gefahren sprechen. Und wir sind angewiesen auf verantwortungsvolles Personal in Gaststätten und Einzelhandel."


Entwickelt wurden die Maßnahmen vom Koordinierungsausschuss "Drogen", der sich zusammensetzt aus Vertretern des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, des Senators für Inneres und Sport, des Senators für Justiz und Verfassung, des Senators für Bildung und Wissenschaft sowie des Magistrats Bremerhaven.



Die Maßnahmen im Einzelnen:


  1. Diskotheken
    Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Einlass in Diskotheken ohne Begleitung personensorgeberechtigter oder erziehungsbeauftragter Personen verwehrt. Das Gleiche gilt auch für Jugendliche im Alter von16 bis 18 Jahren nach 24.00 Uhr. Da der Ausschank alkoholischer Getränke an Jugendliche in Diskotheken nur schwer von Außenstehenden zu kontrollieren ist, ist es umso wichtiger, dass der Einlass von unter 16-Jährigen in Diskotheken verhindert wird. Die Diskothekenbetreiber werden schriftlich auf die Gesetzeslage hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht, dass sie verpflichtet sind, zuverlässige Alterskontrollen beim Einlass und am Tresen durchzuführen. Sie werden darüber unterrichtet, dass empfindliche Bußgelder bei Zuwiderhandlung verhängt werde können. Zusätzlich finden schwerpunktmäßig Kontrollen mit dem Ziel statt, unter 16-Jährige, die nicht in Begleitung erziehungsbeauftragter Personen sind, in Diskotheken ausfindig zu machen.


  2. Das sogenannte "Apfelsaftgesetz" (§ 6 Gaststättengesetz)
    Damit Jugendliche nicht zu alkoholischen Getränken greifen, weil diese in Gaststätten die preisgünstigsten sind, sagt § 6 des Gaststättengesetzes (GastG), dass zumindest ein nichtalkoholisches Getränk zum gleichen Preis wie das billigste alkoholhaltige Getränk angeboten werden muss. In einer Erhebung des bremischen "Institut für Suchtprävention und Angewandte Pädagogische Psychologie" (ISAPP) im Jahr 1999 wurde festgestellt, dass bei einem Drittel der Gaststätten keine Getränkepreiskarte aushing, so dass eine Kontrolle der Einhaltung des entsprechenden Gesetzes nicht möglich war. Darüber hinaus verstießen ungefähr die Hälfte aller übrigen Gaststätten gegen dieses "Apfelsaftgesetz". Es soll nun eine erneute Überprüfung des genannten § 6 GastG in den Gaststätten durch das ISAPP in der Stadt Bremen erfolgen. Gaststätten, die sich nicht an diese Vorschrift halten, sollen schriftlich zur Änderung ihrer Preise ermahnt werden. Nach einer angemessenen Frist soll eine erneute Überprüfung erfolgen und Verstöße sollen dann mit Bußgeldern geahndet werden.


  3. Großveranstaltungen
    Auf Großveranstaltungen wie Freimarkt, Osterwiese und "Tanz in den Mai" ist der Konsum von alkoholhaltigen Produkten durch Jugendliche ein erhebliches Problem. Alkoholvergiftungen, alkoholbedingtes aggressives Verhalten, Verkehrsübertretungen, Verletzungen etc. sind häufig Folgen dieses Missbrauchs. Die alkoholischen Getränke werden oft bereits zu den Großveranstaltungen mitgebracht und nicht unbedingt dort erst gekauft.

    Im Umfeld solcher Großveranstaltungen sollen Betreiber von Kioskläden, Quickshops, Tankstellen und ähnlichen Verkaufsstellen durch Kontaktbereichsbeamte angesprochen und auf die Gesetzeslage hingewiesen werden. Es wird auch Kontakt mit der Deutschen Bahn AG aufgenommen, damit diese die Pächter von Kioskbetrieben und Ausschankbetrieben im Eingangsbereich von Bahnhöfen in die Pflicht nimmt, stärker als bisher die Einhaltung der Jugendschutz-Bestimmungen zu beachten. Zusätzlich zu diesen aufklärenden Maßnahmen sollen während Großveranstaltungen von der Polizei Kontrollen durchgeführt werden, bei denen stark alkoholisierte Jugendliche aufgegriffen und zu ihren Eltern gebracht werden. Im Vorfeld werden diese Maßnahmen flankiert von schulischen und außerschulischen Präventionsangeboten.



  4. Abgabe von alkoholhaltigen Getränken an Jugendliche
    Insgesamt soll die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in Restaurants, Gaststätten, Diskotheken, Imbissen, Kiosken, Tankstellen, Supermärkten, Getränkemärkten und Warenhäusern schwerpunktmäßig kontrolliert werden, um somit den Zugang zu alkoholischen Getränken für Jugendliche zu erschweren. Die bundesweite Kampagne "Jugendschutz: Wir halten uns daran" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), dem Hauptverband des deutschen Einzelhandels und dem "Bundesverband Tankstellen und gewerbliche Autowäsche Deutschland" auch im Bundesland Bremen umgesetzt. Die Interessenverbände weisen dazu ihre Mitglieder noch einmal auf die Rechtslage und auf die erheblichen Bußgelder bei Zuwiderhandlung hin.

    Kontaktbereichsbeamte sollen verstärkt auf Jugendliche zugehen, die alkoholische Getränke mit sich führen, diese kontrollieren, die Herkunft der alkoholischen Getränke feststellen sowie Anzeige gegen die Betreiber der Verkaufsstellen erstatten.


  5. Briefe an die Eltern
    Um Eltern zu ermuntern, den Verkauf von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche anzuzeigen, wird ein Schreiben verfasst, das über die Schulen an alle Eltern in Bremen verteilt wird.