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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Schutz vor Vogelgrippe - Senat beschließt Vorsorgemaßnahmen

12.07.2005

Bremen und Bremerhaven sind auf einen möglichen weltweiten Ausbruch der Viruserkrankung (Pandemie) Vogelgrippe vorbereitet. Der Senat hat heute (12.07.) auf Vorschlag von Gesundheitssenatorin Karin Röpke beschlossen, gemeinsam mit den norddeutschen Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen und zusammen mit Nordrhein-Westfalen sogenannte antivirale Medikamente wie Tamiflu® oder Relenza anzuschaffen. Diese Medikamente werden von der World Health Organisation (WHO) empfohlen, um die Auswirkungen der Pandemie auf die Gesundheit der Bevölkerung zu begrenzen, bis ein geeigneter Impfstoff zur Verfügung steht. Nach Auskunft von Gesundheitssenatorin Karin Röpke können diese Medikamente eine Grippe abschwächen, jedoch kein Ausbreiten verhindern. „Die Bundesregierung hat deshalb auf der Gesundheitsministerkonferenz vor zwei Wochen zugesagt, die Verantwortung dafür zu übernehmen, dass ausreichend Impfstoff schnell entwickelt und produziert wird und schließlich den Ländern zur Verfügung steht,“ erklärte die Bremer Gesundheitssenatorin.

Die Produktion eines Grippe-Impfstoffs könne jedoch erst starten, wenn die World Health Organisation (WHO) das zugrundeliegende Virus einer Pandemie identifiziert und charakterisiert hat, so Röpke. Die bisher letzten länderübergreifenden Viruserkrankungen (1918/1919, 1957 und 1968) hätten gezeigt, dass ein Ausbreiten des Virus mehrere Monate dauern kann. Die WHO gehe davon aus, dass sich eine solche Grippe von Südost-Asien wellenartig ausbreiten wird und es auch heute noch einige Monate dauern kann, bis Europa erreicht sein könnte. Röpke: „Bis dahin können Impfstoffe bereits produziert und eingesetzt werden.“



Auf der Grundlage eines Musterplanes der WHO von 1999 wurde zudem ein deutscher Influenza-Pandemieplan erarbeitet, den die Gesundheitsminister der Länder schon am 31.01.2005 beschlossen haben. Dieser Plan sieht neben allgemeinen Maßnahmen, wie der Anpassung der Katastrophenpläne und rechtlichen Grundlagen, der Forschungsförderung und der Vorbereitungen der Krankenhäuser die Bereitstellung von pandemischem Impfstoff für die Gesamtbevölkerung sowie die Beschaffung von antiviralen Medikamenten für einen Teil der Bevölkerung vor.

Im Bedarfsfall sollen die von den norddeutschen Ländern eingelagerten Medikamente den vorrangig betroffenen Regionen über die Regelsysteme der Gesundheitsversorgung (ärztliche Verordnung bzw. Abgabe über Großhandel und Apotheken) nach medizinischer Notwendigkeit zur Verfügung stehen. Die beteiligten Länder gehen dabei von einem Szenario des Robert-Koch-Instituts aus, nach dem 15 % der Bevölkerung erkranken, von denen wiederum ein Drittel ein erhöhtes Erkrankungsrisiko hat. Zusätzlich werden die Länder antivirale Medikamente für das Personal des Gesundheitswesens bzw. die Sicherheitskräfte und Mitarbeiter/innen anderer Bereiche, die für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung erforderlich sind, bevorraten.