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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Keine Umzugs-Aufforderungen vor dem 1. September 2005

09.06.2005

Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II werden vor dem 1. September 2005 keine Aufforderung bekommen, sich eine preiswertere Wohnung zu suchen. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Mieten in ihrer tatsächlichen Höhe übernommen. Das hat Senatorin Karin Röpke heute (9. Juni 2005) der städtischen Deputation für Soziales, Jugend, Senioren und Ausländerintegration mitgeteilt. Frühestens im Juli dieses Jahres liegen nach ihren Angaben die Ergebnisse eines Gutachtens des GEWOS-Instituts vor, mit dem geklärt werden soll, welche Kosten der Unterkunft angemessen sind.


GEWOS hatte am 19. April 2005 den Auftrag bekommen, zu untersuchen, ob die im Dezember 2004 festgelegten Miethöhen, die künftig von der Stadt übernommen werden sollen, ausreichend sind oder neu festgesetzt werden müssen. Ende Mai sollten Ergebnisse der Untersuchung vorliegen, es war jedoch nicht möglich, bis zu diesem Termin die erforderlichen Daten zu erhalten und auszuwerten. Somit kann der Deputation erst im August eine mögliche Neuregelung vorgelegt werden, die dann am 1. September in Kraft treten kann. Erst dann können Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II – wenn die tatsächlichen Kosten für ihre Wohnung die als angemessen festgelegte Miete übersteigt – aufgefordert werden, sich innerhalb einer bestimmten Frist eine preisgünstigere Wohnung zu suchen.