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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Versicherungsschutz im Ehrenamt

06.06.2005

Einladung zur Veranstaltung in der Reihe Bürgerengagement

Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen ohne privaten oder gesetzlichen Unfallschutz sind während der Ausübung ihres Ehrenamtes jetzt grundsätzlich unfallversichert. Ehrenamtliche, die in Vereinen oder Initiativen eine verantwortliche Tätigkeit wie etwa Vorstandsarbeit ausüben, wird durch die Maßnahme der niedersächsischen Landesregierung grundsätzlich ein kostenloser Haftpflichtschutz gewährt. Die Prämien bezahlt das Land.


Thomas Böhme, Ministerialrat in der Niedersächsischen Staatskanzlei, informiert in seinem Vortrag am Mittwoch, 8. Juni 2005, von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr im Kapitel 8, Domsheide 8, über die Zielsetzung und Organisation des Versicherungsschutzes für freiwillig Engagierte in Niedersachsen und über die Erfahrungen, die nach 18 Monaten Vertragslaufzeit vorliegen.


Die Vortragsreihe rund um Bürgerengagement, Freiwilligenarbeit, Spenden, Sponsoring und Stiften wird veranstaltet von dem Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, der Bremer Volkshochschule, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Bremen e.V., und der Bürgerstiftung Bremen.