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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Übernahme der Mietkosten für Empfänger von Arbeitslosengeld II geregelt

16.12.2004

Deputation für Soziales, Jugend, Senioren und Ausländerintegration nimmt entspreche Verwaltungsanweisung zur Kenntnis

In der Stadt Bremen werden die Kosten für die Wohnung von künftigen Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II ab Januar 2005 in der gleichen Höhe übernommen wie für Sozialhilfeempfänger/innen. Allerdings wird bei den Empfänger/innen des Arbeitslosengeldes II in den ersten sechs Monaten 2005 und bei absehbarer Arbeitsaufnahme, die von Transferleistungen unabhängig macht, kein Umzug verlangt, sollte die jetzige Wohnung teurer sein.


Die Kosten, die für die Kaltmiete übernommen werden, differieren je nach Ausstattung und Baujahr der Wohnung. Im Regelfall werden für einen Alleinstehenden 195 bis 265 Euro monatlich übernommen, für 2 Familienmitglieder 260 bis 355 Euro, 3 Familienmitglieder 310 bis 420 Euro und 4 Familienmitglieder 360 bis 490 Euro. Grundlage für die Berechnungen ist die sogenannte Wohngeldtabelle nach § 8 des Wohngeldgesetzes.


Die städtische Deputation für Soziales, Jugend, Senioren und Ausländerintegration hat heute (16.12.2004) eine entsprechende Verwaltungsanweisung des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales zur Kenntnis genommen.


Einmalige zusätzliche Hilfen wird es geben für Erstausstattungen der Wohnung, einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattungen für Bekleidung auch bei Schwangerschaft und Geburt und mehrtägige Klassenfahrten.