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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senat legt Regelsätze in der Sozialhilfe neu fest

07.12.2004

Aus der heutigen Senatssitzung

Mit der Umsetzung von Hartz IV ab Januar 2005 erhalten bisherige Empfänger von Arbeitslosenhilfe und erwerbsfähige Sozialhilfe-Empfänger sowie ihre Familien das Arbeitslosengeld II. Nicht erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger bekommen weiterhin Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe).


Der Senat hat heute (7.12. 2004) die Regelsätze in der Sozialhilfe neu festgesetzt. Haushaltsvorstände und Alleinstehende erhalten demnach ab Januar des kommenden Jahres 345 Euro* (sogenannter Eckregelsatz), zum Haushalt gehörende Kinder (bis 14 Jahren) 207 Euro und Haushaltsangehörige ab dem Alter von 14 Jahren 276 Euro. Darin enthalten ist eine Pauschale für die bisherigen „einmaligen Hilfen“, die bislang zusätzlich zur Sozialhilfe beantragt werden konnten. Einmalige zusätzliche Hilfen wird es ab Januar 2005 nur noch geben für Erstausstattungen der Wohnung, einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattungen für Bekleidung auch bei Schwangerschaft und Geburt und mehrtägige Klassenfahrten.


Grundlage für die Bemessung der Regelsätze ist nach Bundesgesetz der aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe abzuleitende Eckregelsatz. Das Ergebnis der bundesweiten Auswertungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ergibt für das frühere Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) den Eckregelsatz von 345 Euro monatlich. Nach dem derzeitigen Stand streben alle Länder außer Bayern diesen Eckregelsatz an.

Der Betrag ist in der Höhe identisch mit dem Arbeitslosengeld II.




* Bisher betrug der Eckregelsatz in der Sozialhilfe 296 Euro für den Haushaltsvorstand. Für Kinder bis zu sechs Jahren wurden monatlich 148 Euro gezahlt (mit nur einem Elternteil 163 Euro), für die Altersgruppe 7 bis 13 Jahre 192 Euro, für 14- bis 17-Jährige 266 Euro. Wer 18 Jahre und älter war erhielt 237 Euro.