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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Mit Starthilfefonds für Existenzgründer/innen rund 1400 dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen

11.11.2004

Hilfestellung auf dem Weg in die Selbstständigkeit

„Die Geschichte des Starthilfefonds ist eine Erfolgsgeschichte“. Das hat Dr. Arnold Knigge, Staatsrat bei der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, heute (11. November 2004) betont. Der Anlass: Der Starthilfefonds des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms (BAP) besteht seit 20 Jahren und ist damit bundesweit das älteste Förderprogramm von Existenzgründungen.


Seit 1984 bis Ende des vergangenen Jahres sind durch Unterstützung aus diesem Fonds rund 1400 Arbeits- und Ausbildungsplätze im Lande Bremen geschaffen und dauerhaft gesichert worden. Im laufenden Jahr wird mit 255 Anträgen auf Gewährung von Existenzgründungs-Darlehen gerechnet. Von Januar bis Ende September 2004 waren 219 solcher Anträge eingegangen und 44 davon sind bewilligt worden. Damit hat sich die Zahl der Anträge zum Vergleichszeitraum des Vorjahres (172 Anträge) erhöht. Zurückzuführen ist dies darauf, dass arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Gründer/innen kleiner Unternehmen von Banken kaum Kredite erhalten. Auch hat die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ab 2005 bei Betroffenen vermehrt zu der Entscheidung geführt, sich mit einem eigenen Unternehmen selbstständig zu machen.


Am 18. Oktober 1984 war der erste Darlehensvertrag mit einem Existenzgründer geschlossen worden. Staatsrat Dr. Knigge: „Die damaligen Vorbehalte von Kammern, Gewerkschaften, Banken und Parteien gegen den Fonds – so wurde beispielsweise befürchtet, es würde eine Spielwiese für Alternative und ‚lila Latzhosen‘ geschaffen – haben sich in den 20 Jahren als unbegründet erwiesen.“


Betreut wird der Stadthilfefonds in Bremen in Bremen von der WFG Bremer Wirtschaftsförderung GmbH, einer Tochter der Bremer Investitionsgesellschaft mbH (BIG), in Bremerhaven von der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH, die alle Anträge sorgfältig prüfen.


Seit 1984 bis Ende September 2004 sind insgesamt 2580 Anträge gestellt worden. 769 davon wurden positiv beschieden. Die übrigen Anträge wurden von den Antragsteller/innen nach intensiver Beratung wegen mangelnder Rentabilitäts-Perspektiven zurückgezogen oder aus persönlichen Gründen nicht weiter verfolgt. Seit 1984 wurden den Existenzgründern insgesamt Darlehen mit günstigen Konditionen und einer Laufzeit bis zu zehn Jahren in Höhe von rund 10,8 Millionen Euro gewährt. Durch Tilgungen und Zinszahlungen sind bereits mehr als fünf Millionen Euro wieder in den Fonds zurückgeflossen.


Die bisherigen Erfahrungen haben nach Angaben von Dr. Knigge gezeigt, dass weniger als 20 Prozent der im Rahmen des Starthilfefonds geförderten Unternehmens-Gründungen auf Dauer nicht erfolgreich waren. Berücksichtige man die bei einer Existenzgründung üblichen Risiken, sei diese Quote als gering einzustufen, sagte der Staatsrat.


Der Starthilfefonds ist eingebettet in die bremische Mittelstandsförderung und Teil einer Reihe von Fördermöglichkeiten des Bundes und des Landes für Existenzgründungen. Dabei werden kleinere Gründungsvorhaben mit einem Investitionsvolumen bis zu 75 000 Euro vornehmlich aus diesem Fonds des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales unterstützt. Die Tätigkeitsfelder der neuen Betriebe sind insgesamt gesehen sehr vielseitig und reichen von „A“ wie Ambulante Krankenpflege bis „Z“ wie Zeltverleih. In den vergangenen Jahren sind Projekte von Frauen, beziehungsweise solche mit einem hohen Anteil von beschäftigten Frauen, überdurchschnittlich gefördert worden.


Dr. Knigge: „Die positiven Effekte des Starthilfefonds sind auch vom Landesrechnungshof erkannt und gelobt worden.“ Der Rechnungshof hat geförderte Vorhaben geprüft und festgestellt, dass mit geringen Haushaltsmitteln ein hoher fiskalischer und arbeitsmarktpolitischer Nutzen entsteht.


Anträge auf Förderung sind in Bremen an die WFG zu richten, Kontorhaus am Markt, Langenstraße 2-4, 28195 Bremen (Telefon: 0421/9600-224). In Bremerhaven nimmt die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH, Am Alten Hafen 118, 27568 Bremerhaven (Telefon: 0471/ 94646-0), die Anträge entgegen.