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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Durch Gesetzesänderungen keine Übernahme mehr der Kosten für empfängnisverhütende Mittel

11.08.2004

Kosten für empfängnisverhütende Mittel werden in der Stadt Bremen seit 1. Juli 2004 bei Sozialhilfeempfängerinnen nur noch bis zum vollendeten 20. Lebensjahr übernommen. In Folge des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes des Bundes wurde das Bundessozialhilfegesetz geändert und damit klargestellt, dass die Leistungen der Sozialhilfe im Bereich Hilfe bei Krankheit und sonstige Hilfen mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung identisch sein müssen und abweichende Regelungen nicht mehr zulässig sind.


Dr. Arnold Knigge, Staatsrat bei der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales: „Die Rechtslage ist eindeutig, diese Auffassung wird von vielen anderen Städten, zum Beispiel Köln und Leipzig, geteilt und es wird auch dort entsprechend verfahren. Ein vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge veranlasstes Rechtsgutachten unterstützt diesen Standpunkt.“


Wenn gleichwohl einige deutsche Kommunen die Kosten trotz der Gesetzesänderung auch weiterhin übernehmen, dann geschieht dies als „freiwillige Leistung“, so Dr. Knigge. Vor dem Hintergrund der angespannten finanziellen Lage und der Notwendigkeit, Einsparungen vorzunehmen, könne sich das Bremer Sozialressort bekanntlich freiwillige Zahlungen nicht leisten.