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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Arbeitssenatorin Karin Röpke begrüßt Urteil zum grundsätzlichen Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen

09.06.2004

„Ich begrüße es, dass das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung der Sonntagsruhe einen hohen Stellenwert zumisst.“ Mit diesen Worten hat Bremens Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, Karin Röpke, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) von heute (9.Juni 2004) kommentiert, mit dem eine Beschwerde unter anderem gegen das grundsätzliche Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen zurückgewiesen wurde.


Für das Land Bremen sieht Senatorin Röpke keine Notwendigkeit, die Ladenschlusszeiten zu verändern. „Es ist ausreichend Zeit zum Einkaufen. Außerdem gibt es zu besonderen Anlässen auch Laden-Öffnungen am Sonntag“, so die Senatorin. Grundsätzlich sei sie jedoch nicht gegen flexiblere Regelungen, wenn sich alle Beteiligten – Einzelhandel und Gewerkschaften – darauf verständigten.