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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Kostenentwicklung bei Sozialleistungen hält an


21.05.2004

Senatorin Karin Röpke legt Maßnahmen-Katalog vor – Haushaltssperre wird erlassen

Bundesweit sind die Kosten der Sozialleistungen gestiegen - so auch in Bremen. Von Januar bis Ende April 2004 sind in der Stadt Bremen rund 235 Millionen Euro für Sozialleistungen ausgegeben worden und damit 13,55 Millionen Euro mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Ende März 2004 lag der Anstieg im Vergleich zum März 2003 bei 15,49 Millionen Euro.


Dies geht aus dem Bericht über die Entwicklung der Sozialleistungen hervor, den Sozialsenatorin Karin Röpke in Abstimmung mit dem Finanzsenator und der Senatskanzlei jeden Monat dem Senat, den Haushalts- und Finanzausschüssen und der Fachdeputation vorlegt, aktuell jetzt für den Monat April.


Senatorin Röpke: „Die Zahlen zeigen, dass sich die Kostenentwicklung der vergangenen Monate – wenn auch leicht abgeflacht – fortsetzt. Sie zeigen auch, dass die Spar-Vorgaben von Senat und Koalitionsausschuss das Ressort vor ganz erhebliche Herausforderungen und Probleme stellen“. Die Aufgabe bestehe darin, in Zeiten steigender Bedarfe an Sozialleistungen auf Grund demografischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen zusätzliche Einsparungen bei diesen Leistungen zu erbringen. Dabei gehe es darum, mit sozialem Augenmaß vor zu gehen und die notwendige soziale Infrastruktur für hilfsbedürftige Arbeitslose, Behinderte und Ältere sowie für schutzbedürftige Kinder und Jugendliche zu erhalten.


„Der Senat und der Koalitionsausschuss haben Anfang April anerkannt, dass die Möglichkeiten der Steuerung und Reduzierung der Sozialleistungen durch Gesetze und Rechtsansprüche begrenzt sind und wesentlich durch die demografischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bestimmt werden. Trotzdem stellen wir uns dieser Herausforderung“, betonte Karin Röpke. Um die Sparauflagen in höchstmöglichem Umfang zu erfüllen, sei ein Maßnahmen-Katalog entwickelt worden, der Schritt für Schritt abgearbeitet werde.


Dazu gehörten bereits konkret benannte, teilweise umgesetzte oder eingeleitete Einsparungen für 2004 und 2005 in Höhe von 8,3 beziehungsweise 10,5 Millionen Euro (insbesondere durch den Wegfall der Förderung bei den Maßnahmen "Hilfe zur Arbeit", "Überprüfung der Integrativen Maßnahmen in Kindergärten", "Umsteuerung der Notaufnahmen: Heimunterbringung für Kinder und Jugendliche soll verstärkt durch Unterbringung in Pflegefamilien ersetzt werden" sowie "Beschleunigung der aufenthaltsbeendenden Maßnahmen durch den Senator für Inneres und Sport").


Innerhalb der Sozialleistungen müssen zusätzlich Einsparungen in Höhe von 5 Millionen Euro beziehungsweise 8 Millionen Euro in 2004 und 2005 erfolgen. Diese Summen werden als sogenannte "globale Minderausgaben" in die Haushalte eingesetzt und müssen bis Mitte Oktober durch konkrete Maßnahmen aufgelöst sein.


Außerhalb der Sozialleistungen sollen zusätzliche Einsparungen in den Bereichen Arbeit, Jugend und Gesundheit in Höhe von 5 Millionen Euro in 2004 und 7 Millionen Euro in 2005 erbracht werden.


Für das Ressort insgesamt sind somit im laufenden Jahr rund 10 Millionen Euro zusätzliche Einsparungen zu erbringen und rund 15 Millionen Euro in 2005.


Senatorin Röpke: „Zusätzlich zu den genannten Einspar-Maßnahmen werde ich auch für das zweite Halbjahr 2004 eine Haushaltssperre für das gesamte Ressort für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales erlassen.“ Das bedeutet nach Angaben der Senatorin, dass grundsätzlich keine neuen Projekte oder Maßnahmen mehr begonnen werden dürfen, für die keine gesetzlichen oder anderen Verpflichtungen bestehen, und Ausgaben nur noch geleistet werden dürfen, wenn sie zwingend zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes notwendig sind. „Ich bin mir bewusst, dass dies ein harter Eingriff ist, doch die finanzielle Entwicklung erlaubt keine Alternative“, so Karin Röpke.


Geprüft würden des weiteren die Ergebnisse und Vorschläge der „Projektgruppe Sozialleistungen“, die jetzt ihren zweiten Zwischenbericht vorgelegt hat. Die Projektgruppe, der Vertreter des Senators für Finanzen, des Rechnungshofs und des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales unter der Leitung von Staatsrat Dr. Arnold Knigge angehören, wurde eingerichtet, um Effektivität und Effizienz ergriffener oder geplanter Umsteuerungsmaßnahmen zu überprüfen. Sie hat auch den Auftrag, weitere Vorschläge zu entwickeln, um die „globale Minderausgabe“ in Höhe von 5 Millionen Euro bis Mitte Oktober 2004 aufzulösen.


Der Bericht der Projektgruppe enthält Vorschläge zu strukturellen Veränderungen bei der Erziehungshilfe für Kinder und Jugendliche und im Bereich der Eingliederung für Behinderte. Es wird angeregt, vor der Zuweisung behinderter Menschen in eine Behinderten-Werkstatt die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt mit Hilfe des Integrations-Fachdienstes stärker zu prüfen. Auch sollen Plätze in Tagesstätten für Behinderte durch neue, kostengünstigere Unterbringungs-Möglichkeiten in Behinderten-Werkstätten ersetzt werden.


Für schutzbedürftige Kinder und Jugendliche sollen verstärkt alternative Unterbringungs-Möglichkeiten außerhalb von Heimen entwickelt werden. Außerdem empfiehlt die Projektgruppe, bei Pflegesatzverhandlungen mit Heimen und anderen Einrichtungen alle Personal- und Versorgungsstandards mit denen in anderen Großstädten zu vergleichen und die bremischen Standards gegebenenfalls an niedrigere anzupassen.


Die Orientierung an den Standards anderer Großstädte spielt auch bei den weiteren Vorschlägen der Projektgruppe eine entscheidende Rolle.


So schlägt sie unter anderem vor, die Bekleidungspauschale für Sozialhilfeempfänger/innen (pro Jahr 262 Euro) in diesem Jahr um 5 Euro zu kürzen.


Bei den „einmaligen Leistungen“ für Sozialhilfeempfänger/innen wird empfohlen, die Leistungen im Sachkatalog um 10 Prozent zu kürzen und ab sofort durch Hausbesuche im Einzelfall zu überprüfen, ob bei Anträgen für größere Anschaffungen wie Waschmaschinen, Kühlschränken oder Teppichböden der Bedarf tatsächlich gegeben ist. Hintergrund ist auch die Umstellung auf eine Pauschale ab Januar 2005 und die Befürchtung, dass Hilfeempfänger im Vorfeld verstärkt einmalige Leistungen beantragen könnten.



Staatsrat Dr. Arnold Knigge: „Mit diesem Zwischenbericht legen wir Vorschläge vor, die auch kurzfristig zu Haushalts-Entlastung führen können. Mit ihrem Abschlussbericht im Frühherbst wird sich die Projektgruppe zu weiteren Möglichkeiten von Einsparungen äußern.“


Senatorin Röpke dankte der Projektgruppe für den Zwischenbericht. „Er enthält wichtige strukturelle Weichenstellungen, die auch zu Entlastungen führen werden. Die Vorschläge zu kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen – wie die Absenkung der Kleiderpauschale – werde ich dem Senat, den Haushalts- und Finanzausschüssen und der zuständigen Deputation zur weiteren Beratung vorlegen.“