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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Gründung einer Infrastrukturgesellschaft für die Kindertagesheime wird geprüft

22.04.2004

Deputation für Soziales und Jugend nimmt Umsetzung des Senatsbeschlusses zur Kenntnis

Die Deputation für Soziales, Jugend, Senioren und Ausländerintegration hat heute (22. April 2004) einen Vorlagen-Entwurf der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales für den Senat zur Kenntnis genommen, der sich mit einer Infrastrukturgesellschaft für die Kindertagesheime in der Stadt Bremen befasst.


Mit einem Senatsbeschluss vom 6. April 2004 war die Senatorin gebeten worden, gemeinsam mit dem Finanzsenator und der Senatskanzlei - mit Beratung externer Gutachter - Vorschläge zu entwickeln, ob und inwieweit durch die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft für die Kindertagesheime (KTH) Einsparungen (Effizienzgewinne) erzielt werden können.


Geprüft werden soll nach dem Senatsbeschluss auch, wie die geplante Qualifizierungs- und Beschäftigungsoffensive für die Kindertagesheime (Qualifizierung und Einsatz von zusätzlichen bisher arbeitslosen Erzieher/innen, Kinderpfleger/innen und Sozialassistent/innen) später in der neuen Gesellschaft aufgehen kann.


Sozialsenatorin Karin Röpke hat sich dazu entschlossen, für das Aufgaben-Konzept einer KTH-Infrastrukturgesellschaft eine externe Beraterfirma einzuschalten. Diese soll unter anderem Wege zu folgenden Zielen aufzeigen: Mehr Transparenz und Vergleichbarkeit über die Einnahmen/Ausgaben in den Kindertagesheimen zwischen den verschiedenen Trägern, eine verbesserte Qualität der Bildung und Erziehung in den Kindergärten und sie soll vorschlagen, wie Einsparungen erwirtschaftet werden können, um Leistungen in den Kindergärten (teilweise) zu finanzieren.


Liegt das Konzept vor - dies soll am 1. Juni 2004 der Fall sein - und wird es vom Senat beschlossen, sollen die geplanten Maßnahmen unmittelbar umgesetzt werden. Dazu gehören die Beschäftigungs- und Qualifizierungsoffensive ebenso wie die zusätzlichen Betreuungszeiten in den Kindergärten. Neben vier-, sechs- und achtstündiger Betreuung soll es künftig möglich sein, Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren auch fünf Stunden (mit und ohne Mittagessen) und sieben Stunden in den städtischen Kindertagesheimen betreuen zu lassen.