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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

20 Jahre „Starthilfefonds“: Rund 1400 neue Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen

12.02.2004

Der Starthilfefonds des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms (BAP) besteht in diesem Jahr seit 20 Jahren und ist damit bundesweit das älteste Förderprogramm von Existenzgründungen. Seit 1984 bis Ende des vergangenen Jahres sind durch Unterstützung aus diesem Fonds rund 1400 Arbeits- und Ausbildungsplätze im Lande Bremen geschaffen und dauerhaft gesichert worden. Diese erfreuliche Nachricht konnte die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, Karin Röpke, heute (12.2.2004) den Mitgliedern der Deputation für Arbeit und Gesundheit mitteilen.


Aus dem von ihr vorgelegten Bericht über die Existenzgründungs-Förderung im Rahmen des Starthilfefonds geht weiter hervor, dass im genannten Zeitraum 2361 Anträge gestellt und 725 davon positiv beschieden wurden. Die anderen Anträge wurden von den Antragsteller/innen nach der Beratung wegen mangelnder Rentabilitäts-Perspektiven zurückgezogen oder aus persönlichen Gründen nicht weiter verfolgt. Seit 1984 wurden den Existenzgründern insgesamt Darlehen mit günstigen Konditionen in Höhe von rund 10 Millionen Euro gewährt. Durch Tilgungen und Zinszahlungen sind bereits 5,1 Millionen Euro wieder in den Fonds zurückgeflossen.


Der Starthilfefonds ist eingebettet in die bremische Mittelstandsförderung und Teil einer Reihe von Fördermöglichkeiten des Bundes und des Landes für Existenzgründungen. Dabei werden kleinere Gründungsvorhaben mit einem Investitionsvolumen bis zu 75 000 Euro vornehmlich aus diesem Fonds des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales unterstützt. Die Tätigkeitsfelder der neuen Betriebe sind insgesamt gesehen sehr vielseitig und reichen von „A“ wie Ambulante Krankenpflege bis „Z“ wie Zeltverleih. In den vergangenen Jahren sind Projekte von Frauen, beziehungsweise solche mit einem hohen Anteil von beschäftigten Frauen, überdurchschnittlich gefördert worden.


Der Landesrechnungshof hat die aus dem Starthilfefonds geförderten Vorhaben geprüft und festgestellt, dass mit geringen Haushaltsmitteln ein hoher fiskalischer und arbeitsmarktpolitischer Nutzen entsteht. Senatorin Karin Röpke: „Über dieses Lob freuen wir uns ganz besonders.“