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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Sozialressort weist Äußerungen der Geschäftsführerin des Dachverbandes der Ausländerkulturvereine zurück

21.01.2004

Zu den Äußerungen der Geschäftsführerin des sich im Insolvenzverfahren behindlichen Dachverbandes der Ausländerkulturvereine in Bremen e.V. (DAB) teilt die Sozialbehörde mit:

Die aktuelle Lage hat sich der Dachverband selbst zuzuschreiben. Schuldzuweisungen an die Behörde werden nachdrücklich zurückgewiesen, die Unterstellungen von Frau Iletmis sind absolut falsch und nicht hinzunehmen.

Erst im März des vergangenen Jahres (statt zum 31. 12. 2002) hatte der DAB eine institutionelle Förderung von rund 248 000 Euro für 2003 beantragt. Eine zwischenzeitlich durch die Behörde erfolgte Prüfung der Verwendungsnachweise für die Jahre 1998 bis 2001 hatte eine Rückforderung von rund 98 000 Euro zum Ergebnis, da der Verein nicht genehmigte Rücklagen gebildet hatte.

Der DAB wurde aufgefordert, seinen Haushaltsplan zu überarbeiten und seine Ausgaben zu reduzieren. Der Aufforderung, dies bis Ende August 2003 zu tun, ist der DAB nicht nachgekommen. Auch eine weitere Frist ließ er verstreichen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der aktuellen Haushaltsnotlage Bremens konnte dem Förderantrag nicht in vollem Umfange entsprochen werden. Nach weiteren Gesprächen mit dem DAB und der Vorlage von ergänzenden Unterlagen stellte die Behörde in Aussicht, von der Rückforderungssumme ca. 40 000 Euro als eigenerwirtschaftete Einnahmen anzuerkennen, wenn der DAB ein schlüssiges Finanzierungskonzept auch für 2004 vorlegt. Dieses ist nicht geschehen.

Die dann verbliebene Rückforderung in Höhe von 58 000 Euro, für die eine Stundung angeboten worden war, ist nach Überzeugung der Behörde nicht ausschlaggebend für die Insolvenz des Vereins, vielmehr ergaben sich für den Jahresanfang 2004 aktuelle Finanzprobleme.

Diese waren noch nicht bekannt, als die Behörde im November 2003 dem Umzug des Vereins in eine wesentlich preiswertere Unterkunft zustimmte.

Am 10. Dezember 2003 schließlich hatte der DAB in einem Schreiben an die Behörde seine Finanzsituation in einer Weise dargelegt, die intransparent und bilanzrechtlich nicht nachvollziehbar war. Zur Entscheidung über das weitere Vorgehen schaltete die Behörde einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer ein, dessen Gutachten dann auch wesentliche Abweichungen von den vom DAB genannten Zahlen aufwies.