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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Zahl der Drei- bis Sechsjährigen geht zurück: Anpassung in den Kindergärten notwendig

14.01.2004

Eltern, die ihre Kinder in einem Kindertagesheim in der Stadt Bremen zum neuen Kindergartenjahr (Beginn 1. August 2004) anmelden wollen, können dies noch bis zum 27. Januar 2004 tun. Rund 4550 Eltern, deren Kinder im Verlauf des gesamten Jahres 2004 drei Jahre alt werden, haben in den vergangenen Tagen per Post vom Amt für Soziale Dienste alle notwendigen Informationen und einen „Kindergartenpass“ für die Anmeldung bekommen.


Aus den Daten des Einwohnermeldeamtes geht nach Angaben von Sozialsenatorin Karin Röpke hervor, dass die Zahl der Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren rückläufig ist. Die Erfahrung aus der Anmeldezeit im letzten Jahr habe diese Entwicklung bereits angedeutet, einige Einrichtungen hatten schon in diesem Jahr Probleme, alle Plätze zu füllen. Senatorin Karin Röpke: „Daraus ergibt sich die Konsequenz, dass zum Kindergartenjahr 2004/2005 rund 250 Plätze in den Kindertageseinrichtungen abgebaut werden müssen. Dies ist keine Verschlechterung des Angebots, sondern eine Anpassung an die tatsächliche Entwicklung der Kinderzahlen.“ Um 200 sollen die Plätze in den Kindertagesheimen der Stadtgemeinde Bremen reduziert werden, um 50 bei den freien Trägern.


In Bremen besteht ein Rechtsanspruch auf eine vierstündige Betreuung in einem Kindergarten. Angeboten wird jedoch auch eine sechsstündige Betreuung mit Mittagessen und eine achtstündige, ebenfalls mit Mittagessen. Die Senatorin: „Auch wenn es auf diese Plätze keinen Rechtsanspruch der Eltern gibt, sind wir bestrebt, im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten die Wünsche der Eltern zu berücksichtigen.“


Im bremischen Aufnahme- und Betreuungszeitengesetz, das vor drei Jahren von der Bremischen Bürgerschaft beschlossen wurde, sind klare Kriterien für die Vergabe von Ganztagsplätzen festgelegt. Diese sind: Regelmäßige Abwesenheit der Eltern wegen Ausbildung oder Berufstätigkeit, längerfristige Krankheit oder Behinderung eines Elternteils oder Belastung der Familie durch Krankheit oder Behinderung anderer Familienmitglieder und notwendiger Ausgleich von Benachteiligungen hinsichtlich einer altersentsprechenden Entwicklung des Kindes. Somit ist eindeutig, dass die Ganztagsplätze vorrangig an berufstätige Eltern vergeben werden müssen. Dies sei keine Benachteiligung von Kindern mit Eltern, die Sozialhilfe beziehen und nicht berufstätig sind, so die Senatorin. Bei Bedarf müssten diese Kinder und auch ihre Eltern mit anderen Angeboten unterstützt werden, beispielsweise durch eine familiär bezogene Förderung.


Die Einrichtungen prüfen zur Zeit, ob sie neben den bisherigen Angeboten auch Betreuungszeiten von fünf und /oder sieben Stunden einrichten können. „Damit wollen wir erreichen, dass die Angebote flexibler werden und schrittweise an die Nachfrage der Eltern angepasst werden“, so Senatorin Röpke.


In der Stadt Bremen gibt es zur Zeit 14 166 Plätze in 272 Kindergärten. Davon sind 5039 Halbtagsplätze (vier Stunden), 5540 sogenannte Teilzeitplätze (sechs Stunden) und 3587 Ganztagsplätze (acht Stunden).