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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senat stimmt Gründung der neuen Krankenhaus-Gesellschaften zu

23.09.2003

Gesundheitssenatorin Karin Röpke: Weitere wichtige Etappe zur Absicherung unserer Kliniken

Der Senat hat heute (23. September 2003) auf der Grundlage des Ortsgesetzes zur Umwandlung der vier kommunalen Krankenhausbetriebe in gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbHs) den Gesellschaftsgründungen zugestimmt. Er billigte auch die im Bericht der FIDES Treuhandgesellschaft vorgelegten Businesspläne, in denen unter anderem Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Personalplanungen dargelegt sind. Auch die Gründung einer Holding gGmbH als gemeinsames Dach der Krankenhäuser fand die Zustimmung des Senats.

Nach Angaben von Gesundheitssenatorin Karin Röpke erfolgt die Gründung der Gesellschaften zum ersten November dieses Jahres mit Wirkung zum 1. Januar 2004. Senatorin Röpke: „Nach den Vereinbarungen mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft e.V. (ver.di) hinsichtlich der Rechte der Beschäftigten ist der Senatsbeschluss eine weitere wichtige Etappe zur Absicherung unserer Krankenhäuser für die Zukunft.“ Die mit Unterstützung der FIDES Treuhandgesellschaft erstellten Businesspläne lassen nach ihren Worten die Aussage zu, dass der neu geschaffene Krankenhausverbund im Planungszeitraum 2004 bis einschließlich 2006 insgesamt wirtschaftlich tragfähig ist. Dabei setzt die Senatorin insbesondere auf Synergie-Effekte, die die Kosten senken, wie beispielsweise die Einrichtung eines gemeinsamen EDV-Zentrums und eines Einkaufs- und Logistik-Zentrums.

Die Personalplanung sieht bei einem Personalbestand von rund 7000 Mitarbeite-rinnen und Mitarbeitern (Vollzeitkräfte) in den vier Krankenhäusern für die Jahre 2004 bis einschließlich 2006 einen Stellenabbau von 160 bis 180 verteilt auf drei Jahre durch Fluktuation vor. Senatorin Röpke betonte dazu: „Dies hat nichts mit der Umwandlung der Häuser in gemeinnützige Gesellschaften zu tun, denn unabhängig von der Rechtsform war und ist es unabdingbar, dass die Zusammenarbeit zwischen den vier Häusern verstärkt und dadurch Einsparungen erzielt werden müssen.“

Der Senat hat auch zugestimmt, dass die bisherige Pflicht der Krankenhausbetriebe, die Pensionslasten des Personals zu tragen, eingeschränkt wird. Für die kommenden fünf Jahre bis einschließlich 2008 besteht diese Pflicht unverändert weiter. Für den nachfolgenden Zeitraum übernimmt die Freie Hansestadt Bremen die vor 1987 begründeten Pensionszahlungen und bekommt sie von den Krankenhäusern nur erstattet, wenn und soweit ihre Jahresüberschüsse dazu ausreichen. Dies führt zu einer deutlichen Eigenkapitalverstärkung des Krankenhausverbundes.

Im Zuge der Rechtsform-Änderung werden die Krankenhäuser auch neue Namen bekommen. Anstelle der Bezeichnung „Zentralkrankenhaus“ (ZKH) soll es künftig „Klinikum“ heißen, beim ZKH St.-Jürgen-Straße soll die Straßenbezeichnung „St- Jürgen“ durch „Bremen-Mitte“ ersetzt werden. Danach werden die vier Gesellschaften wie folgt benannt: Klinikum Bremen-Mitte, Klinikum Bremen-Ost, Klinikum Bremen-Nord und Klinikum Links der Weser.

Für die Holding gGmbH wird zur Zeit unter Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Bezeichnung gesucht.