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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Gesundheitssenatorin Karin Röpke: Aufklärung über Rechte und Pflichten stärkt Position der Patientinnen und Patienten

23.05.2003

Broschüre „Patientenrechte in Deutschland“ jetzt neu erschienen

Kann ich in meine Behandlungs-Unterlagen einsehen? Inwieweit muss mich mein Arzt über die Therapie aufklären? Wo kann ich mich gegebenenfalls beschweren?


Diese und andere Fragen mehr beantwortet die Broschüre „Patientenrechte in Deutschland – Leitfaden für Patienten und Ärzte“, die vom Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales jetzt herausgegeben wurde. Der Text wurde bundeseinheitlich erarbeitet, somit ist klar, dass jeder Patient/jede Patientin in Deutschland die gleichen Rechte hat.


„Mit dieser Broschüre haben wir ein Dokument, das über die Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen Ärzten und Patienten aufklärt und das dazu beitragen soll, die Position der Patienten und Patientinnen im Gesundheitswesen zu stärken“, so Gesundheitssenatorin Karin Röpke zur Broschüre. Eine erfolgreiche Behandlung setze eine vertrauensvolle Zusammenarbeit voraus. Diese werde erleichtert, wenn beide Partner ihre Rechte und Pflichten kennen, wenn geltendes Recht – wie in dieser Bestandsaufnahme zusammengefasst – bewusst und transparent gemacht wird.


Die Patientenrechte sind umfassend in Deutschland weder in einem Gesetz noch in anderer Form festgeschrieben. Neben vereinzelten gesetzlichen Regelungen beruhen sie vielmehr zu mehr als 90 Prozent auf Richterrecht, also auf Urteilen verschiedener Gerichte zu spezifischen Einzelfällen.


Die „Patientenrechte in Deutschland“ wurden unter der Leitung des früheren Präsidenten des Bundesgerichtshofes, Herrn Dr. h.c. Karlmann Geiß, von Vertretern der Patienten- und Ärzteverbände, der gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherer, der freien Wohlfahrtsverbände sowie der Gesundheitsminister- und Justizministerkonferenz unter wesentlicher Beteiligung und Vorarbeit Bremens erstellt.


Erhältlich ist die Broschüre beim Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, Abteilung Gesundheit, Bahnhofsplatz 29. Bestellungen sind möglich unter der Telefonnummer (O421) 361-9326, Telefax: (0421) 496-9326, e-mail: anja.ochudlo@gesundheit.bremen.de