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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Aus der heutigen Senatssitzung (6.5.2003): Gender Mainstreaming – Strategie zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern


06.05.2003

Senat beschließt Konzept für die Umsetzung in der Verwaltung

Der Senat hat heute (6.5.2003) ein von der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, Karin Röpke, und dem Senator für Finanzen, Bürgermeister Hartmut Perschau, gemeinsam vorgelegtes Konzept zur Verankerung des Gender Mainstreaming in der Bremischen Verwaltung beschlossen. Erarbeitet wurde das Konzept von einer ressort-übergreifenden Arbeitsgruppe unter der Federführung der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF).


Das nun vorliegende Konzept beinhaltet Handlungsempfehlungen für den Implementationsprozess. Schwerpunkte darin sind die Steuerung der praktischen Umsetzung des Gender Mainstreaming, die Initiierung von Pilotprojekten sowie die Entwicklung eines Fortbildungskonzeptes für den gesamten öffentlichen Dienst. Besonderer Wert wird auf eine geschlechterdifferenzierende Datenerhebung gelegt, die Voraussetzung ist, um die konkrete Lebenssituation von Frauen und Männern zu analysieren und entsprechenden Handlungsbedarf zu identifizieren. Personenbezogene Erhebungen, Studien und Gutachten sind, soweit bisher nicht geschehen, um das Merkmal „Geschlecht“ zu erweitern.


Dabei genügt es nicht mehr, nur Frauen als Sonderkategorie neben einer allgemeinen Kategorie aufzuführen (z.B. Langzeitarbeitslose, davon Frauen), sondern beide Geschlechter müssen getrennt ausgewiesen werden. Diese Vorgehensweise ist notwendig, um ein Bewusstsein dafür zu entwickeln, dass Frauen und Männer unterschiedlich von politischen Vorhaben und Verwaltungsmaßnahmen betroffen sind.


Das Konzept sieht darüber hinaus eine Berichterstattung des Senats an die Bürgerschaft zum Stand der Umsetzung des Gender Mainstreaming-Prozesses vor.


Die praktische Umsetzung der Gender Mainstreaming Strategie liegt in der Verantwortung der Ressorts. Dies bedeutet, dass vorrangig die Führungskräfte für die Methode des Gender Mainstreaming geschult werden müssen, um durch ihre Leitbildfunktion eine breite Akzeptanz bei allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zu erreichen.

In der Vergangenheit fanden bereits Einführungsveranstaltungen für Abteilungsleiter/innen und Referent/innen statt, die fortgeführt werden sollen.


In der ersten Phase der Implementierung soll in allen Ressorts mit einem oder mehreren Pilotprojekten die praktische Anwendung des Gender Mainstreaming Prinzips erprobt werden.


Der Senator für Inneres, Kultur und Sport hat bereits zwei konkrete Aufgabenfelder seines Ressorts für Pilotprojekte ins Auge gefasst und dem Senator für Finanzen ist es gelungen, aus eigenen Mitteln die Zentrale Fortbildung zur Genderqualifizierung sicher zu stellen.


Erfahrungen mit der praktischen Anwendung der Gender Mainstreaming-Methode gibt es bereits beim Senator für Arbeit im Rahmen der Europäischen Strukturfonds, da hier durch EU-Richtlinien die Mittelvergabe an die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive gebunden ist.


Für die Akteur/innen der Pilotprojekte ist eine Genderqualifizierung notwendig, um sich mit Methoden der Genderanalyse und der Bewertung geschlechtsspezifischer Auswirkungen von Vorhaben vertraut zu machen. Ziel dieser Erprobungsphase ist die Entwicklung übertragbarer und systematisch anwendbarer Methoden des Gender Mainstreaming.


Die Umsetzung des Konzeptes wird von den für den Gender Mainstreaming-Prozess be-nannten Ressortverantwortlichen und der ZGF – die Expert/innen-Wissen zur Verfügung stellt -, sowie von der Steuerungsgruppe für Verwaltungsreform koordinierend und steuernd begleitet. Das Fortbildungskonzept liegt in der Zuständigkeit des Senators für Finanzen.