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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Bund erlässt Eilverordnung aus Anlass der Geflügelpest in den Niederlanden

11.04.2003

Um eine Verschleppung der Geflügelpest aus den Niederlanden nach Deutschland beziehungsweise eine Ausbreitung in Deutschland zu verhindern, hat das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft eine Eilverordnung erlassen, die ab Sonntag (13.4.2003) gilt. Drauf weist der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hin. Im Land Bremen gibt es Geflügel in vielen Klein- und Hobbyhaltungen, für die auch alle Bestimmungen der Bundesverordnung gelten.


Neben Hühnern und Truthühnern sind nun auch von den Besitzern alle Enten und Gänse beim Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen unter Telefon (0421) 361-4035 oder 361-10736 (Bremen) und (0471) 569-13874 (Bremerhaven) zu melden. Treten im Geflügelbestand innerhalb eines Tages erhöhte Zahlen an Todesfällen auf, hat der Besitzer diese anzuzeigen. Geflügelausstellungen u. ä. Veranstaltungen sind grundsätzlich verboten. Innerhalb von 24 Stunden vor Abgabe von Geflügel oder Bruteiern muss der Besitzer den Bestand tierärztlich untersuchen lassen. Über Zugang und Abgang von Geflügel sowie Betreten des Bestandes durch betriebsfremde Personen ist ein Register zu führen.


Für Geflügelfleisch und -erzeugnisse sowie Konsumeier sind keine Maßnahmen erforderlich.


Das Virus ist für den Menschen nicht gefährlich. Die Tierseuche kann jedoch zum Beispiel über die Kleidung zwischen Geflügelbeständen verbreitet werden. Ein Ausbruch dieser für das Geflügel äußerst gefährlichen Tierseuche führt zu erheblichen wirtschaftlichen Auswir-kungen.