Sie sind hier:
  • Pressemitteilungen
  • Archiv
  • Gesundheitssenatorin Karin Röpke: Durch zukunftsweisende Änderungen Wettbewerbsfähigkeit stärken -

    -

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Gesundheitssenatorin Karin Röpke: Durch zukunftsweisende Änderungen Wettbewerbsfähigkeit stärken


03.02.2003

„Kommunale Krankenhäuser brauchen neue Strukturen“

Mit den vier kommunalen Krankenhausbetrieben leistet die Stadt Bremen ihren Beitrag, um für die Bürgerinnen und Bürger eine bedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung im Krankheitsfall sicher zu stellen.


1987 sind die kommunalen Krankenhäuser in städtische Eigenbetriebe umgewandelt worden – ein damals richtiger Schritt, der sich über 15 Jahre lang bewährt hat. Die sich jetzt verändernden Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen und die neuen Herausforderungen – wie beispielsweise die Einführung der Fallpauschalen – erfordern nach Auffassung von Gesundheitssenatorin Karin Röpke jedoch neue, zeitgemäße Strukturen einschließlich einer veränderten Organisations- und Rechtsform, damit die kommunalen Häuser im künftigen Wettbewerb bestehen können. Darin besteht Einigkeit mit den Direktionen und Personalräten der Krankenhäuser.


„Nach intensiven Vorarbeiten, gründlichen Beratungen und Diskussionen auf vielen Ebenen ist es meines Erachtens nach am sinnvollsten und effektivsten, die kommunalen Häuser in vier selbstständige, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung’ (gGmbHs) unter einer Holding umzuwandeln, die ebenfalls als gemeinnützige Gesellschaft gestaltet ist“, sagte Karin Röpke. „Selbstverständlich“, so die Senatorin, „behalten wir die Verantwortung für die Krankenhäuser, sie bleiben im Besitz der Stadt“. Die Vorteile einer solchen Lösung sind nach ihren Angaben offensichtlich: Die Rechtsform einer gemeinnützigen Gesellschaft ermöglicht über die Grenzen Bremens hinaus Kooperationen und Beteiligungen an anderen Krankenhäusern. Auch der umgekehrte Weg wird eröffnet: Beteiligungen anderer gemeinnütziger Krankenhäuser an den Bremer Häusern. Gemeinnützige GmbHs böten auch die Perspektive einer verbesserten Zusammenarbeit und Vernetzung mit den nichtkommunalen Krankenhäusern in Bremen.


Die Senatorin: „Eine Rechtsform-Änderung erfordert ein Gesetz, das nach meiner Auffassung noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden sollte. Dafür benötigen wir die Zustimmung der Bremischen Bürgerschaft.“ Sollten die neuen Strukturen für die kommunalen Krankenhäuser aufgrund des engen Zeitrahmens bis Mai dieses Jahres nicht mehr geschaffen werden können, müsse dieses Ziel mit höchster Priorität in der nächsten Legislaturperiode weiter verfolgt werden. „Aufgrund der sich verschärfenden Wettbewerbssituation besteht dringender Handlungsbedarf“, betonte die Senatorin.


„Nach unserem Konzept“, so Karin Röpke, „würde sich für die Beschäftigten faktisch keine wesentliche Änderung ihrer Arbeitsverhältnisse ergeben.“ Entsprechend des „Rahmentarifvertrages zur sozialen Absicherung im Falle von Privatisierungen“ von 1999, der hier ebenfalls zur Geltung käme, würden die bisherigen Arbeitsbedingungen als Besitzstände weiter gelten. Auch die Dienstvereinbarungen blieben als Betriebsvereinbarung bis zum Abschluss neuer Regelungen – längstens jedoch für zwei Jahre – bestehen. Aus den Personalräten würden Betriebsräte, denen das Recht der vollen Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz zugesichert würde.


An einem „Runden Tisch“ war die Weiterentwicklung der kommunalen Krankenhäuser diskutiert worden. Dem Gremium gehörten Vertreter/innen der Personalräte, der Frauenbeauftragten, der Schwerbehinderten, der Direktionen der vier Zentralkrankenhäuser, der Gewerkschaft ver.di und der Behörde der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales an.


Während sich die Direktionen für die Rechtsform „gemeinnützige GmbH“ aussprechen, favorisieren die Personalvertretungen die Umwandlung in „privatrechtlich konstruierte Kommunalunternehmen“. Letzteres, so Senatorin Röpke, wäre juristisches Neuland. Zudem wären Beteiligungen anderer gemeinnütziger Krankenhäuser oder Träger an den Bremer Häusern kaum möglich und ein bremisches Kommunalunternehmen wäre in seinen Expansionsmöglichkeiten außerhalb Bremens deutlich eingeschränkt. Beides würde die bremischen Krankenhäuser im Wettbewerb mit anderen Häusern gegenüber dem Modell der gemeinnützigen Gesellschaft schwächen.


„Mir ist sehr daran gelegen, dass die kommunalen Krankenhäuser einen rechtlichen Rahmen bekommen, der bewährt ist und der es ihnen ermöglicht, ihre bisherige erfolgreiche Arbeit im Interesse von Patient/innen und Mitarbeiter/innen fortzusetzen“, betonte Senatorin Röpke.