Sie sind hier:
  • Gesundheitssenatorin: Organspende rettet Leben

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Gesundheitssenatorin: Organspende rettet Leben

17.01.2003

Karin Röpke wirbt um mehr Spender – Lange Wartelisten bei Patienten

Rund 14 000 Menschen warten bundesweit auf ein Organ, das ihr Leben rettet. Davon sind nahezu 10 000 auf eine Nieren-Transplantation angewiesen. Die Wartelisten verlängern sich kontinuierlich – allein im Land Bremen hofften zum Jahresende 2002 insgesamt 272 Männer und Frauen auf eine Spenderniere.

Auf diesen Notstand haben heute (17. Januar 2003) Gesundheitssenatorin Karin Röpke, der Leiter des Transplantationszentrums am Zentralkrankenhaus (ZKH) St.-Jürgen-Straße, Professor Dr. Kurt Dreikorn, sowie Professor Dr. Arno-Ekkehardt Lison, Direktor der Klinik für Innere Medizin III des ZKH, hingewiesen.

Senatorin Röpke: „Zwar nimmt Bremen bezogen auf die Einwohnerzahl bundesweit einen Spitzenplatz bei der Organentnahme ein, doch wir müssen – wenn möglich – dieses Ergebnis noch verbessern.“ Auf Bundesebene gab es im vergangenen Jahr – bezogen auf 1 Million Einwohner - 13,1 Entnahmen, in Bremen 25 Organentnahmen. Bremen gehört mit Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein der Organspenderegion NORD an. „Wer zu Lebzeiten verfügt, dass er mit einer Organspende nach seinem Tod einverstanden ist, der schenkt Leben“, betonte die Senatorin. „Auch sollte jeder bedenken, dass er einmal selbst in die Lage kommen könnte, auf eine solche Spende angewiesen zu sein“, so Karin Röpke. Leider, so die Senatorin, legten sich viel zu wenige Menschen einen Spendeausweis zu. Während 14 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung über einen Organspendeausweis verfügt, beträgt der Anteil im Land Bremen lediglich 8 Prozent. Sie appellierte an die Bremerinnen und Bremer sowie an die Bremerhavener und Bremerhavenerinnen, sich für die gute Sache zu engagieren und sich einen Spendeausweis zu besorgen. Alarmierend sei in diesem Zusammenhang, dass bei jedem dritten potentiell geeigneten Organspender derzeit eine Entnahme deswegen nicht erfolgen kann, weil die Einwilligung durch die Angehörigen versagt wird.


Das seit dem 1. Dezember 1997 gültige Transplantationsgesetz (TPG) regelt die Entnahme, Vermittlung und Transplantation von Spenderorganen. Unter anderem enthält es verbindliche Festlegungen zum Hirntod, es verpflichtet die Krankenhäuser zur Mitarbeit, stellt Organhandel unter Strafe und schreibt zwingend eine so genannte „erweiterte“ Zustimmung vor, entweder durch eine Erklärung des Verstorbenen selbst (z.B. durch einen Spendeausweis) oder durch die nächsten Angehörigen, die ihre Entscheidung im Sinne des mutmaßlichen Willens des Verstorbenen zu fällen haben.


Seit Inkrafttreten des TPG hat das Gesundheitsressort nach Angaben der Senatorin sämtliche Krankenhäuser im Lande Bremen wie auch im Umland mit dem Transplantationsgesetz vertraut gemacht. Diese Kommunikation mit regelmäßigen Konferenzen wird auch in diesem Jahr fortgesetzt. „In der Bevölkerung wird noch immer zu wenig über die Organspende gesprochen: Mit der Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner, der Hausärztin oder dem Hausarzt, im Kreise von Familie und Freunden, am Arbeitsplatz - auch in den Medien ist das Thema zu selten vertreten“, sagte Senatorin Röpke. Ihr Ressort habe deshalb im vergangenen Jahr eine Aufklärungskampagne gestartet und setze sie in diesem Jahr begrenzt fort. Teile der Aktion für das laufende Jahr wurden auf Initiative des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Bremen von Professoren und Studenten unter Leitung von Professor Dr. Peter M. Rose entwickelt und übernommen. Als erster Schritt werden Organspendeausweise ab sofort an über 200 Ausgabestellen der „CityCards“ in Bremen und Bremerhaven verfügbar sein.


In Bremen werden ausschließlich Nieren transplantiert. Im Transplantationszentrum am Zentralkrankenhaus St.-Jürgen-Straße sind im vergangenen Jahr 42 Nieren verpflanzt worden. Seit Gründung des Zentrums 1988 waren es insgesamt 535 Nieren. Bundesweit werden in den Transplantationszentren folgen Organe transplantiert: Niere, Leber, Herz, Lunge und Pankreas. Dafür werden Wartelisten geführt. Sie registrieren alle Patienten und Patientinnen, die ein Organ benötigen und transplantiert werden können. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) unterstützt die Krankenhäuser bei der Organentnahme („Koordinierungsstelle“), während Eurotransplant (ET) in Leiden (Niederlande) die entnommenen Organe anhand klarer Kriterien verteilt („Vermittlungsstelle“) Dort werden für jedes Organ gemeinsame Wartelisten der ET-Mitgliedsländer Niederlande, Belgien, Luxemburg, Österreich, Slowenien und Deutschland aufgestellt. Die länderübergreifende Kooperation macht es möglich, in dringenden Fällen möglichst rasch ein lebensrettendes Organ zu finden. Außerdem können mehr „passende“ Organe vermittelt und somit die Aussicht auf eine erfolgreiche Transplantation erhöht werden.