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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Phenol in Arzneimitteln bedenklich

14.11.2002

Die Gesundheitsbehörde teilt mit:

Obwohl Phenol und ähnliche Substanzen (Resorcin, Chlorokresol) in Rezepturarz-neimitteln (z.B. Solutio Castellani) zur Behandlung von Hauterkrankungen nicht mehr dem Stand der Wissenschaft entsprechen, werden sie von einigen Ärzten immer noch verschrieben. Die Gesundheitsbehörde weist deshalb darauf hin, dass diese Subtan-zen als bedenklich angesehen werden müssen.

Sie sollten in der Therapie von Hautkrankheiten durch vorhandene, nebenwirkungs-ärmere Alternativen (Fuchsinlösung, Chlorhexidinlösung) ersetzt werden. Pati-ent/innen, die phenolhaltige Arzneimittel verschrieben bekommen, sollten ihren Arzt auf die Bedenklichkeit hinweisen oder sich mit der Gesundheitsbehörde in Verbin-dung setzen.