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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

„Fallpauschalen-System in allen Krankenhäusern im Land Bremen im kommenden Jahr einführen“

07.11.2002

Gesundheitssenatorin Karin Röpke fordert Nachfrist für Einführung der Fallpauscha-len in den Krankenhäusern

Bremens Gesundheitssenatorin Karin Röpke hat heute (7. November 2002) gefordert, dass weitere Krankenhäuser das neue Fallpauschalen-System bereits zum kommenden Jahr ein-führen können und damit von der vorgesehenen Nullrunde für die Krankenhäuser befreit werden. Das Spargesetz (Vorschaltgesetz) von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hat dies bislang nur für die Krankenhäuser vorgesehen, die bereits erklärt hatten, das neue System einzuführen. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens müsse nun, so Senatorin Röpke, eine Nachfrist zur Meldung weiterer Krankenhäuser geschaffen werden.


Senatorin Röpke: „Wenn diese Nachfrist geschaffen wird, werde ich allen Krankenhäusern im Land Bremen empfehlen, sich für das neue System zu entscheiden, um damit der Null-runde zu entgehen.“


Die Bremer Gesundheitssenatorin begrüßte darüber hinaus schon jetzt vorgesehene weite-re Änderungen im Spargesetz. Positiv sei die Korrektur für Zahntechniker zu bewerten, die im kommenden Jahr nur einen Preisabschlag von fünf statt zehn Prozent hinnehmen müs-sen. Auch solle es beim „Zahlungsziel 8 Tage“ für die Kassen bleiben, statt der zunächst vorgesehenen 30 Tage.


„Sollten die Budgets der Krankenhäuser auf dem Niveau von 2002 eingefroren werden, brächte dies unsere Kliniken in eine sehr schwierige Situation“, sagte die Senatorin in der Deputation für Arbeit und Gesundheit, in der auch das Sparpaket der Bundesregierung Thema war. Die Krankenhäuser hätten bereits in der Vergangenheit viele Anstrengungen unternommen, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Durch den Einfluss der Länder sei je-doch Bewegung in die Spardebatte gekommen. Karin Röpke: „Wir werden die Diskussion genau verfolgen und wo immer möglich unseren Einfluss geltend machen, um Härten für das bremische Gesundheitswesen abzumildern.“


Karin Röpke forderte die Koalitions-Fraktionen im Bundestag dazu auf, in der Beratung des Gesetzentwurfes die Auswirkungen gründlich zu bedenken und trotz aller Notwendigkeiten zum Sparen die möglichen Folgen bei einer Umsetzung nicht aus den Augen zu verlieren.