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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Zum Insolvenzantrag des Vereins „Bremer Hilfe zur Selbsthilfe“ teilt die Sozialbehörde mit:

23.10.2002

Der Verein „Bremer Hilfe zur Selbsthilfe“ hat heute (23. Oktober 2002) den notwendigen und aus Sicht der Sozialbehörde überfälligen Schritt getan und beim Amtsgericht die Insolvenz beantragt. Die Behörde hatte den Verein bereits Anfang Oktober aufgefordert, die Konsequenzen aus seiner finanziellen Lage zu ziehen und ab 15. Oktober die Zuwendungen eingestellt.


„Wir gehen davon aus, dass voraussichtlich noch heute ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird, der sicherstellt, dass die Einrichtungen des Vereins weitergeführt werden“, sagte Staatsrat Dr. Arnold Knigge. Die Behörde werde die Zahlungen dann umgehend wieder aufnehmen, so der Staatsrat. Auch im Insolvenz-Fall bleibe es das Ziel, die Therapie-Projekte des Vereins für drogenkranke Menschen auf einen neuen Träger, die Therapiehilfe Hamburg e.V. beziehungsweise auf eine Bremer Gesellschaft dieses Vereins, zu übertra-gen. Herr des Verfahrens sei jedoch der zu ernennende Insolvenzverwalter. Die Behörde werde sich nach wie vor dafür einsetzen, den hohen Standard in der Versorgung suchtkran-ker Menschen zu erhalten und so viele Arbeitsplätze wie möglich in den Projekten zu sichern.