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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Auch Vertrauenspersonen können in Heimbeiräte gewählt werden

09.10.2002

Senatorin Karin Röpke ruft dazu auf, Seniorinnen und Senioren zu unterstützen

In den Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe sind Heimbeiräte die gesetzlich vorgeschriebenen Interessen-Vertretungen der Bewohnerinnen und Bewohner.

Heimbewohner/innen sind jedoch wegen Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit oftmals nicht in der Lage, ihre Rechte wahrzunehmen. In vielen Heimen konnte darum trotz der gesetzlichen Verpflichtung kein Heimbeirat gebildet werden.

Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund den Schutz für Heimbewohner/innen durch das neue Heimgesetz und die Heimmitwirkungsverordnung wesentlich verbessert. Er hat die Möglichkeit geschaffen, dass Heimbewohner auch Vertrauenspersonen, die nicht im Heim leben, in den Heimbeirat wählen und sich von ihnen unterstützen lassen können. „Das ist eine Gesetzesänderung, die ich sehr begrüße und die stärker noch in die Praxis umgesetzt werden sollte“, sagte heute (9. Oktober 2002) Karin Röpke, Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales. Die Senatorin: „Deshalb rufe ich alle dazu auf, die Freude an dieser Tätigkeit haben, sich zu engagieren und die Heimbewohner/innen aktiv zu unterstützen.“

Vertrauenspersonen können Angehörige sein, ebenso gut aber auch Mitglieder von Seniorenorganisationen oder andere Personen mit der Bereitschaft, sich mit den Interessen und Bedürfnissen der Heimbewohner zu beschäftigen und Mittler zwischen Heimbewohner und Heimträger zu sein.

„Wer sich für diese Tätigkeit interessiert, wird nicht allein gelassen: die Mitglieder der Bremer Seniorenvertretung und Fachleute aus der Sozialbehörde stehen zur Unterstützung zur Verfügung“, so Senatorin Röpke.