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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Kassenärztlicher Vereinigung Bremen weitere Beteiligung an Anzeigenkampagne untersagt


19.09.2002

Senatorin Röpke: Behauptungen sind falsch und verunsichern chronisch Kranke

Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hat als Aufsichtsbehörde der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bremen per Anordnung untersagt, sich an weiteren Anzeigenkampagnen zu beteiligen, die sich gegen die geplanten Spezialprogramme für chronisch Kranke richten. Weiterhin soll die KV jegliche Stellungnahmen und Veröffentlichungen unterlassen, in denen unter anderem behauptet wird, die Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung befände sich auf dem Weg in die „Billigmedizin“.


Senatorin Karin Röpke: „Die Behauptungen in der in überregionalen Zeitungen erschienenen Anzeige der Kassenärztlichen Vereinigungen sind falsch, sie verunsichern chronisch kranke Menschen und sind der Rubrik „Wahlkampf“ zuzuordnen. Die geplanten Spezialprogramme hätten gerade den Ansatz, die Qualität der Behandlung zu steigern. Die individuelle Therapieentscheidung obliegt nach Angaben der Senatorin nach wie vor dem behandelnden Arzt. Auch sei der Datenschutz gesichert, die Weitergabe von Patientendaten erfolge nur mit deren Einwilligung, die ärztliche Schweigepflicht werde nicht verletzt.


„Die KV Bremen ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu sachlich korrekten Informationen verpflichtet“, so Senatorin Röpke. Nach gesicherter Rechtssprechung hätten Kassenärztliche Vereinigungen bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit Zurückhaltung zu üben und das Prinzip der Sachlichkeit zu wahren.