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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Soziale Grundsicherung: 15 Nachwuchskräfte helfen bei der Einführung

23.07.2002

Aus der heutigen Senatssitzung (23.7.2002):
Soziale Grundsicherung ab 2003
15 Nachwuchskräfte helfen bei der Einführung


Der Senat hat sich heute (23.07.02) mit der "Einführung der Sozialen Grundsicherung - personalwirtschaftliche Auswirkungen" befasst und der Einstellung von 15 Nachwuchskräften des gehobenen Dienstes und der anschließenden Zuweisung für ein Jahr an das Sozialressort zugestimmt. Darüber hinaus entsteht bei der Wohngeldsachbearbeitung im Amt für Bauförderung ein Mehrbedarf von einer Stelle. Dem Magistrat Bremerhaven werden Mittel für die Wahrnehmung von Landesaufgaben anteilig (85 v.H.) zur Verfügung gestellt. Das zusätzliche Personal soll den Übergang zur Grundsicherung bewältigen helfen.


Zum Hintergrund:
Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GsiG), das zum 1. Januar 2003 in Kraft tritt, die Verwaltung vor neue und zusätzliche Aufgaben gestellt.


Die Schaffung einer Grundsicherung für Menschen ab 65 Jahren und voll erwerbsgeminderte Menschen ist ein bedeutender Schritt der sozialen Sicherung. Durch diese neue – unterhaltsunabhängige – Sozialleistung verbessert sich die Lage dieser Menschen deutlich. Viele von ihnen werden keine Sozialhilfeleistungen mehr benötigen. Für sie fallen dadurch insbesondere die umfangreichen Nachweispflichten weg, die Voraussetzung eines Bezugs von Sozialhilfeleistungen sind. Im Land Bremen ist mit mehr als 10.000 Empfängern von Grundsicherungsleistungen zu rechnen, davon rund 8.000 in der Stadt Bremen und rund 2.000 in Bremerhaven.


Senatorin Röpke: „Mit der Grundsicherung wird insbesondere jenen geholfen, die bisher den Weg zum Sozialamt scheuten. Ich denke dabei insbesondere an alte Menschen mit geringem Einkommen, an die sogenannte „verschämte Armut“, die damit beseitigt wird.“


Gerade mit der Vorbereitung und Einführung des GsiG entstehen aber auch neue Aufgaben für die Verwaltung, die zum Teil erheblichen Mehraufwand erzeugen, und zwar sowohl auf der ministeriellen Ebene als auch auf der Durchführungsebene.