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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Mutter- und Kind-Kuren: Röpke und Hauffe begrüßen verbesserte Leistungen

12.07.2002

Mutter- Kind-Kuren: Senatorin Röpke und

Landesfrauenbeauftragte Hauffe begrüßen verbesserte Leistungen


Mutter-Kind-Kuren, beziehungsweise Vater-Kind-Kuren, sollen künftig wieder von den Krankenkassen voll bezahlt werden. Das hat der Bundesrat heute (12. Juli 2002) mit dem Gesetz zur Verbesserung der Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter (11. SGB V-Änderungsgesetz) beschlossen.


Die zuletzt gültige Regelung sah vor, dass Krankenkassen in ihren Satzungen selbst festlegen konnten, bis zu welcher Höhe sie die Kosten übernehmen. Dies hat dazu geführt, dass viele Alleinerziehende und Mütter aus finanziell schwachen Familien keine solche Kuren mehr in Anspruch nehmen konnten.


Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, Karin Röpke, die auch Vorsitzende der Frauenminister/innen-Konferenz der Länder ist, und die Landesfrauenbeauftragte, Ulrike Hauffe, begrüßen den heutigen Beschluss als wichtigen Mosaikstein in einer familienfreundlichen Gesundheitspolitik.


„Damit ist sichergestellt, dass Mütter oder Väter und deren Kinder die bewährten Kuren in Anspruch nehmen können, unabhängig von ihrer persönlichen finanziellen Lage“, sagte Senatorin Röpke.


„Die Einrichtungen für Mutter-Kind-Kuren haben sich inzwischen einer Qualitätsprüfung unterzogen, die bewiesen hat, wie zielgerichtet und effektiv dort Gesundheitsförderung und Rehabilitation für Mütter betrieben wird. Ich freue mich, dass diese Leistung nun wieder anerkannt wird,“ so Ulrike Hauffe.