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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Rund 10 000 Menschen im Lande Bremen werden Anspruch auf Grundsicherungs-Leistung haben

30.04.2002

Sozialsenatorin Karin Röpke informiert Senat über Konsequenzen aus neuem Gesetz

Aus der heutigen Senatssitzung (30.4.2002):


Am 11. Mai 2001 wurde das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) verabschiedet. Es tritt am 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft.

Männer und Frauen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahre werden dann einkommens- und vermögensabhängige Sozialleistungen erhalten.


„Dadurch wird sich die soziale Situation der Menschen, die mit ihrem Einkommen ihren Lebensunterhalt nicht sicherstellen können, deutlich verbessern“, betonte Sozialsenatorin Karin Röpke, die heute (30. 4. 2002) den Senat über die sich aus dem neuen Gesetz ergebenden Konsequenzen für das Land und die Stadt Bremen informierte.


Demnach ist damit zu rechnen, dass im Lande Bremen rund 10 000 Menschen Anspruch auf die Grundsicherungs-Leistungen haben werden. Etwas mehr als die Hälfte dieser Personen werden keine Sozialhilfeleistungen (mehr) benötigen. Für knapp 5000 Personen wird neben der Grundsicherung auch Sozialhilfe, insbesondere Hilfe in besonderen Lebenslagen, zu leisten sein. Unter den rund 10 000 werden etwa 1800 Männer und Frauen sein, die bereits jetzt Sozialhilfe hätten beziehen können, diesen Anspruch aber nicht geltend gemacht haben.


Senatorin Röpke: „Mit der Grundsicherung wird insbesondere jenen geholfen, die bisher den Weg zum Sozialamt scheuten. Ich denke dabei an alte Menschen mit geringem Einkommen, an die sogenannte „verschämte Armut“, die damit beseitigt wird.“


Zuständig für die Leistungen nach dem GSiG sind die Kreise oder kreisfreien Städte, in deren Bereich sich die Antragsberechtigten aufhalten. Im Land Bremen sind somit die Städte Bremen und Bremerhaven Träger der Grundsicherung. Der Senat hat der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales die Aufgaben nach dem neuen Gesetz zugewiesen. In Bremerhaven entscheidet der Magistrat über die konkrete Anbindung der neuen Aufgabe.