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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration



Sexuell misshandelte Kinder erfordern eine besonders achtsame Behandlung im Krankenhaus


04.04.2002

Wissenschaftliches Kolloquium beschäftigte sich mit der Erstversorgung von kindlichen Opfern sexualisierter Gewalt


Im Schnitt alle vier Tage wird ein Kind mit der (Verdachts-) Diagnose „sexuelle Misshandlung“ in das Zentrum für Kinderheilkunde und Jugendmedizin des Zentralkrankenhauses Sankt-Jürgen-Strasse eingeliefert. „Für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen stellt diese Diagnose eine besondere Herausforderung dar“, sagte Thomas Schulz-Hissnauer, Kinderarzt und Kinderjugendpsychiater in der Prof.-Hess-Kinderklinik, am Donnerstag, 11. April, vor Journalisten. „Es gilt den Spagat hinzubekommen zwischen gerichtsfester Befunderhebung und gleichzeitiger sensibler Kontaktgestaltung zum Kind bzw. zu dessen Eltern.“


Schulz, der gemeinsam mit Dipl.-Psychologin Monika Busch und KollegInnen aus der Kinderchirurgie sowie aus der Rechtsmedizin des Zentralkrankenhauses vor wenigen Tagen ein wissenschaftliches Kolloquium zum Thema „Sexuelle Misshandlung“ durchführte, unterstrich, dass ein beträchtlicher Teil der Kinder in der Prof.-Hess-Kinderklinik vorgestellt wird, nachdem bei der Kriminalpolizei Anzeige erstattet worden ist. Bei der Mehrzahl kam aufgrund der medizinisch-psychologischen Untersuchungen eine Bezugsperson des Kindes als Täter in Betracht. „Nicht selten kommen aber auch Kinder zu uns aus anderen Gründen. Dann gibt es neben der Art der Verletzungen auch Anhaltspunkte, wie auffälliges Spielverhalten, Zeichnungen oder entsprechende verbale Äußerungen, die auf sexuellen Missbrauch schließen lassen"“ betonte Monika Busch. Die Kinder seien höchst sorgsam zu behandeln, da oft ein Misshandlungskomplex in Form von körperlicher und sexueller Misshandlung sowie Vernachlässigung vorliege. Die Kinder hätten die Schweigegebote der Täter verinnerlicht und mit starken Schamgefühlen zu kämpfen, was eine psychologische Diagnostik nicht leicht mache.


Wie beide Experten übereinstimmend hervorhoben, gehe es in der Akutversorgung von Opfern sexualisierter Gewalt neben einer schonenden Behandlung der Verletzungen vor allem darum, weitere Wiederholungen der Misshandlung zu verhindern. Dies bedeute, zunächst mit allen Beteiligten die Situation zu klären, gerichtsfeste Befunde zu erheben und Spurenmaterial zu sichern, psychotherapeutische Hilfen zu vermitteln und eine Retraumatisierung durch medizinisch-psychologische Untersuchungen zu vermeiden. Das Kolloquium habe erneut gezeigt, wie wichtig ein fachlicher Austausch aller betroffenen Disziplinen in einer Akuteinrichtung sei. Schulz: „Wir müssen auf dem aktuellen Stand der gerichtsmedizinischen Spurenauswertung sein und wissen, welche Materialien wir in der Akutsituation sichern sollen, damit es zu einer Verurteilung der Täter kommt. Insbesondere die Ärztin oder der Arzt in der Notfallaufnahme benötigt diese Angaben, um eine adäquate Erstversorgung leisten zu können.“

Hinweis für Redaktionen:

Für Rückfragen steht Ihnen im ZKH St.-Jürgen-Straße Frau Helga Loest zur Verfügung, Telefon (0421) 497-3233.