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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Maßnahmen gegen drohende Obdachlosigkeit: Deponats- und Maklergebühren können in Einzelfällen übernommen werden

21.12.2001

Die Innere Mission hatte laut Evangelischem Pressedienst in dieser Woche behauptet, Obdachlosenzahlen würden durch "Behördenwillkür" in die Höhe getrieben, weil Deponats- und Maklergebühren für Sozialhilfeempfänger im Gegensatz zu denen von Asylbewerbern nicht übernommen werden würden.


Senatorin Hilde Adolf erklärte heute dazu:


Die Darstellung der Inneren Mission ist falsch und unsachlich.


Die Übernahme von Maklergebühr oder Deponat richtet sich für alle Sozialhilfeempfänger nach der Verwaltungsanweisung zu §15a BSHG. Maklergebühren können in der Regel nur übernommen werden, wenn es dem Hilfesuchenden und dem Amt für Soziale Dienste nicht gelungen ist, in einer vertretbaren Zeit den notwendigen Unterkunftsbedarf ohne die Entrichtung von Maklergebühren zu sichern. In begründeten Einzelfällen ist die Übernahme von Maklergebühren auch ohne vorhergehende Bemühungen des Hilfesuchenden bzw. des Amtes möglich.


Für Asylbewerber können in begründeten Einzelfällen, wenn die Wohnungssuche sich schwierig gestaltet, Maklergebühr und Deponat übernommen werden. Es gibt hierin also keine prinzipiellen Unterschiede zwischen Sozialhilfeempfängern und Asylbewerbern. Entscheidend ist das Ausüben des Ermessens im Einzelfall.


"Von der Schaffung neuer sozialer Brennpunkte", so Senatorin Adolf, "kann in diesem Zusammenhang keine Rede sein. Die Behörde und das Amt für Soziale Dienste wirken mit vielen Maßnahmen positiv auf soziale Brennpunkte in den Stadtteilen ein."