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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

"Bremer Klausel“ in neuem Gesetz


09.11.2001

Staatsrat Dr. Arnold Knigge: Erfolg für bremische Ärzte und das Land Bremen

Nachdem der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat sich auf einen Kompromiss zum Gesetz zur Einführung des Wohnortprinzips bei Honorarvereinbarungen für Ärzte und Zahnärzte verständigt hatte, hat der Bundesrat heute (9. November 2001) diesem Gesetz zugestimmt.


Ziel des Gesetzes ist es in erster Linie, die mit dem bislang vorherrschenden „Kassensitzprinzip“ (die Kasse zahlt die gesamte Vergütung an die Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung, die für den Sitz der Kasse zuständig ist) einhergehenden Benachteiligungen der Ärzte in den neuen Bundesländern zu beseitigen.


Beim Wohnortprinzip zahlt die Kasse die Vergütung anteilsmäßig an diejenigen Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen, in deren Zuständigkeitsbereich ihre Mitglieder wohnen.


Für die meisten bremischen Krankenkassen, insbesondere die AOK, ändert sich dadurch nichts, weil sich ihr Bezirk nur auf das Land Bremen beschränkt. Die (zahn)ärztlichen Honorare werden daher weiter nur an die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KV), beziehungsweise Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Bremen gezahlt.


Die Handelskrankenkasse (HKK) erstreckt sich jedoch auch über das Land Bremen hinaus auf Niedersachsen. Sie müsste daher nach dem Wohnortprinzip die Vergütungen für ihre außerhalb des Landes Bremen wohnenden Mitglieder an die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen des Wohnortes entrichten. Diese Beträge wären der KV Bremen und der KZV Bremen entgangen.


Um diese Verluste zu vermeiden ist auf Initiative Bremens eine sogenannte „Bremer Klausel“ in das Gesetz aufgenommen worden. Sie besagt, dass für regionale Kassen weiterhin das Kassensitzprinzip vereinbart werden kann.


Dr. Arnold Knigge, Staatsrat im Gesundheitsressort, freut sich darüber, dass sich Bremen mit diesem Vorstoß durchsetzen konnte. „Von dieser Regelung profitieren hauptsächlich die bremischen Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinen und Zahnärzte, aber auch die HKK und schließlich ist es für das Land Bremen von Vorteil, dass die Gesamtvergütung im Lande Bremen bleibt“, betonte der Staatsrat.