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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Meningokokken-Meningitis: Informationen des Gesundheitsressorts

03.01.2002

Anlässlich des Todes eines 14jährigen Jungen durch Meningokokken-Meningitis erreichten die Gesundheitsbehörde viele Anfragen zu dieser Erkrankung und zur Notwendigkeit einer prophylaktischen Behandlung.

Meningokokken-Erkrankungen werden durch den Erreger Neisseria meningitidis verursacht. Der Erreger siedelt bei etwa 5-10% der Bevölkerung im Nasen-Rachen-Raum, bei der Mehrzahl bricht die Krankheit jedoch nicht aus. Warum dies bei einzelnen Personen geschieht und bei anderen nicht ist bisher unbekannt. In selten Fällen verläuft die Krankheit tödlich.

Die Meningokokken-Erkrankungen treten weltweit auf. In unserer Region besteht eine Häufung im Winter und Frühjahr. Die Zahl der Erkrankungen beträgt in Bremen-Stadt ca. 3-8 Fälle im Jahr. Dies sind zumeist Einzelfälle, die unabhängig voneinander auftreten.

Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektionen. Für eine Infektion ist ein unmittelbarer enger Kontakt mit Sekretübertragung aus Rachen und Nase erforderlich. Außerhalb des Körpers stirbt der Erreger schnell ab. Desinfektionsmaßnahmen im Umfeld sind somit nicht erforderlich.

Als enge Kontaktpersonen sind Familienmitglieder, Kleinkindergruppen und private Freunde, mit denen gemeinsam mehrere Stunden verbracht werden, zu betrachten. Der gemeinsame Aufenthalt in einem Raum, der Besuch der gleichen Toilette oder auch der Besuch eines Schwimmbades stellen kein relevantes Risiko dar.

Meningokokken-Meningitis ist nach Infektionsschutzgesetz eine namentlich meldepflichtige Erkrankung. Das Gesundheitsamt recherchiert nach der Meldung die engeren Kontaktpersonen, klärt diese über die Erkrankung auf und empfiehlt, mit dem Haus- oder Kinderarzt Kontakt aufzunehmen. Es kann dann eine vorsorgliche Behandlung mit Antibiotika erfolgen.

Im vorliegenden Fall wurde aufgrund der besonderen Situation (Weihnachtsfeiertage) der Kreis der Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt relativ groß gefasst und noch über die Feiertage die gesamte Klasse, die der Junge besuchte, in die Beratung einbezogen, da ein Hinweis auf niedergelassene Haus - oder Kinderärzte nicht gegeben werden konnte. Da die Inkubationszeit bei der Krankheit im Schnitt zwei bis maximal zehn Tage beträgt, können die Schülerinnen und Schüler nach den Weihnachtsferien am Montag unbesorgt in die Schule zurückkehren.

Im übrigen können sich alle Bürgerinnen und Bürger im Gesundheitsamt zu dieser und anderen Infektionskrankheiten beraten lassen.