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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Gesundheitsminister beschließen Bremer Initiativen Dokument über Patientenrecht und Qualiätssicherung verabschiedet

10.06.1999

Als "großen Erfolg für gesundheitspolitische Initiativen Bremens" hat Gesundheitssenatorin Christine Wischer die Ergebnisse der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in Trier bezeichnet. Die GMK hatte einstimmig zwei federführend von Bremen erarbeitete Initiativen übernommen. Dabei handelt es sich zum einen um das Dokument "Patientenrechte in Deutschland heute" und zum zweiten um eine einheitliche Qualitätsstrategie für das Gesundheitswesen. Wischer: "in der Vergangenheit wurde die Diskussion um das deutsche Gesundheitswesen zu sehr mit Blick auf die verschiedenen Interessenlagen der einzelnen Beteiligten geführt. Die Interessen der Patientinnen und Patienten sind in den öffentlichen Diskussionen eindeutig zu kurz gekommen!“

Sehr viele Patienten könnten die theoretisch guten Rechte aber nicht wahrnehmen: Vielen seien sie nicht einmal bekannt. Einer der Gründe: Die Ansprüche stehen nicht übersichtlich zusammengefaßt in einem Patientenschutzgesetz sondern basieren zu 90 Prozent auf Urteilen der obersten Gerichte, die einen unterschiedlichen Grad an Individualität und Aktualität haben. Noch gravierender ist, dass den Geschädigten kaum Unterstützung zuteil wird, wenn sie ihre Rechte in Anspruch nehmen wollen. Um den Mangel an Information und Klarstellung über Patientenrechte in Deutschland zu beheben, hat die GMK 1997 Bremen und Hamburg beauftragt, zusammen mit der Bundesregierung den Entwurf einer Patientencharta für die Gesundheitsministerkonferenz vorzubereiten und ihn mit den großen Organisationen des deutschen Gesundheitswesens wie den Krankenkassen, der Ärzteschaft oder den Krankenhausgesellschaften, aber auch mit den Verbraucherschutzverbänden abzustimmen.


Auf der Grundlage eines umfangreichen Rechtsgutachtens gab es einen ausführlichen und intensiven Diskussionsprozess mit den wesentlichen Interessenverbänden von Ärzten, Kassen, und Patientenschutzorganisationen. Wischer: "Ich denke, es ist angesichts der schwierigen Diskussion über die Zukunft des Gesundheitssystems ein außergewöhnliches Ereignis, dass es gelungen ist, alle Beteiligten hinter dem jetzt vorgelegten Entwurf zu versammeln. So ist dies ein gemeinsamer konkreter Schritt der beteiligten Länder, in Richtung der Patientenorientierung unseres Gesundheitswesens und damit auch zur Transparenz dieses großen Sektors." Wischer verwies darauf, dass das Dokument "Patientenrechte in Deutschland heute" kein neues Recht setze, sondern eine präzise Beschreibung dessen, was in Deutschland Recht ist. Beschrieben wird u.a.


 das Recht des Patienten auf Information,

 Umfang und Zeitpunkt der Aufklärung durch den Arzt,

 die Pflichten der Dokumentation von Information und Behandlung,

 das Recht der Patienten auf qualifizierte Pflege und Versorgung

 die Wahlrechte des Patienten,

 das Recht auf selbstbestimmtes Sterben

 und die Rechte im Schadensfall.


Auch bei dem Thema „Einheitliche Qualitätsstrategie im Gesundheitswesen“ gehe es im Kern darum, die unterschiedlichen gesundheitlichen Versorgungssysteme im Sinne des Patienten besser aufeinander abzustimmen. Bremen hatte von der GMK vor einem Jahr den Auftrag erhalten, eine einheitliche Strategie für die kontinuierliche Verbesserung der Qualität im Gesundheitswesen zu erarbeiten und diese möglichst mit den wesentlichen Beteiligten im Gesundheitswesen abzustimmen. In einem intensiven Diskussionsprozess wurden 10 Ziele für eine inhaltliche Qualitätsstrategie geeinigt.


Dies heißt u.a.:

1. Konsequente Patientenorientierung im Gesundheitswesen

Bis zum Jahr 2003 sollen unabhängige Patientenberatungsstellen auf Landesebene eingerichtet werden.


2. Ärztliche Leitlinien und Pflegestandards für die Qualitätsentwicklung nutzen. Weil die Spitzenorganisationen diese bislang nicht anerkannt haben, fehlt die für Qualitätsentwicklung erforderliche Verbindlichkeit. Jetzt sollen bis zum Jahr 2005 ärztliche Leitlinien und Pflegestandards in der Diagnostik und Behandlung von häufigen 10 Krankheiten von den Spitzenorganisationen anerkannt werden.

3. Bis zum Jahr 2005 sollen alle Einrichtungen des Gesundheitswesens ein am Stand der Technik und der Wissenschaft orientiertes Qualitätsmanagement einführen.

4. Bis zum Jahr 2003 müssen jährliche Qualitätsberichte vorgelegt und veröffentlicht werden.

5. Ab dem Jahr 2001 sollen besonders vorbildliche Beispiele von Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen mit Qualitätspreisen gewürdigt werden.


Wischer: "Ich bin sicher, dass die Bremer Initiativen deutliche Akzente bei der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens setzen werden."