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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Arbeitssenatorin Hilde Adolf: "Ladenschlußgesetz nicht abschaffen, aber grundlegend reformieren"

03.08.1999

Sonntags zu, Samstags länger

"Wir werden auch in Zukunft unsere geübte und bewährte Praxis fortsetzen, ausreichende Ausnahmemöglichkeiten für verlängerte Ladenöffnungszeiten in Bremen einzuräumen. In den nächsten Monaten müssen wir aber Entscheidungen für die Weiterentwicklung des Ladenschlußgesetzes auf Bundesebene treffen. Das Interesse an flexibleren Ladenschlußzeiten und der Arbeitnehmerschutz dürfen nicht im Räderwerk eines veralteten Ladenschlußgesetzes zerrieben werden", so Arbeits- und Sozialsenatorin Hilde Adolf.

Für 1999 können anläßlich von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen schon gegenwärtig nach Beschluß des Senats, an 6 Sonntagen in verschiedenen Teilen der Stadt die Läden zwischen 13.00 und 18.00 Uhr geöffnet haben. Auch in Bremerhaven hat der Magistrat vergleichbare Regelungen getroffen.

Ausgenommen von den üblichen Öffnungszeiten sind zu dem das Schnoorviertel und das Schaufenster Fischereihafen.

Anläßlich der im kommenden Jahr zwischen 15. Mai und 15. November stattfindenden Expo, wird der Senat hinsichtlich der Öffnungszeiten die Abstimmung mit der niedersächsischen Landesregierung suchen. Dabei wird zu berücksichtigen sein, in welchem Umfang Expo-Standorte auch außerhalb des Großraum Hannovers von den Spielräumen verlängerter Ladenöffungszeiten Gebrauch machen. Für den Großraum Hannover sollen die werktäglichen Ladenöffnungszeiten durch Allgemeinverfügung bis 22.00 Uhr verlängert werden.

Hilde Adolf: "Zur Zeit liegt uns noch kein Antrag des Einzelhandelsverbandes vor. Wenn der Antrag auf dem Tisch liegt, werden wir im September das Gespräch mit den Gewerkschaften und Verbänden suchen und anschließend die Deputation und den Senat befassen. Mir liegt sehr viel an einer einvernehmlichen Regelung, die auch vor dem Verwaltungsgericht Bestand hat."

Hilde Adolf: "Die Praxis insbesondere einiger Städte in den ostdeutschen Bundesländern, sich als Urlaubsort zu labeln und damit die Läden auch an Sonntagen öffnen zu lassen, mag ganz phantasievoll sein, rechtlich halte ich diese Position auf der Grundlage des bestehenden Ladenschlußgesetzes für nicht haltbar. Was wir brauchen, ist eine Weiterentwicklung des Ladenschlußgesetzes.

Für die Reform des Gesetzes halte ich vier Eckpunkte für wichtig.


  1. Am Sonntag bleiben die Läden grundsätzlich geschlossen. Die vorhandenen Ausnahmemöglichkeiten nach dem Ladenschlußgesetz reichen aus. Nicht jeder Tag der Woche muß zum Einkauf genutzt werden, hier überwiegt für mich das Schutzinteresse der Arbeitnehmerinnen/-nehmer und ihrer Familien.

  2. Grundsätzlich müssen der Arbeitnehmerschutz und das Marktordnungsinstrument Ladenschlußgesetz voneinander getrennt werden. Wie in anderen Branchen auch, kann der Arbeitnehmerschutz durch das Arbeitszeitgesetz und tarifvertragliche Regelungen sichergestellt werden.

  3. Aufgrund der gegenwärtigen Gesetzgebung und Rechtsprechung ist es zu absurden Konkurrenzunterschieden zwischen Betrieben und Regionen gekommen, die wir beseitigen müssen. Als Beispiele nenne ich Tankstellen mit ihren wachsenden Sortimenten oder Geschäfte aller Art in Bahnhöfen.

  4. Für diskussionswürdig halte ich verlängerte Ladenschlußzeiten am Samstag bis 18.00 Uhr. Bei gegebener Arbeitszeit und der Neuregelung der Geringfügigen Beschäftigung, kann das sogar in begrenzten Umfang zu Neueinstellungen führen.


Eine völlige Abschaffung des Ladenschlußgesetzes halte ich nicht für sinnvoll. Sie hätte einen noch stärkeren Verdrängungswettbewerb zu Lasten von kleinen und mittleren Händlern zur Folge. Daran können wir arbeitsmarkt- und stadtpolitisch in Bremen und Bremerhaven kein Interesse haben."

Eine endgültige Entscheidung über die Reform des Ladenschlußgesetzes ist für den Herbst diesen Jahres nach Vorlage der durch die Bundesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten über die Erfahrungen mit dem Ladenschlußgesetz von 1996 zu erwarten.