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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Bündnis für Arbeit und Ausbildung einigt sich auf gemeinsames Konzept zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit

02.09.1999

"Das gemeinsame Konzept ist weit mehr als nur ein erster Schritt. Arbeitgeber, Gewerkschaften, Kammern, Arbeitsämter und die Senatsressorts haben die Grund-lage für gemeinsames Handeln definiert. Wir haben uns selbst in die Pflicht genom-men und müssen dieser Verpflichtung in den nächsten Wochen und Monaten gerecht werden", erklärte heute Arbeitssenatorin Hilde Adolf während eines Pressegesprächs, das Sie gemeinsam mit Dr. Wolfgang Bayer, dem Geschäftsführer des Bauindustrie-verbandes Bremen-Nordniedersachsen und Wolfgang Jägers, dem Geschäftsführer der Gewerkschaft Bauen, Agrar und Umwelt, Bezirksverband Bremen und Umgebung, führte.


Das Konzept unter dem Titel "Vermeidung und Bekämpfung der illegalen Beschäfti-gung und Schwarzarbeit" wurde in einer Arbeitsgruppe des Bündnisses für Arbeit und Ausbildung vorbereitet und vom Plenum einvernehmlich beschlossen. Mit dem Konzept werden wichtige Bedingungen für durchgreifendes Handeln gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit formuliert:

  • In Bremen wird beim Innensenator kurzfristig eine zusätzliche Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit gebildet

  • Durch klare Zuständigkeitsregelungen und Benennung von untereinander vertrauten Kontaktpersonen soll die Zusammenarbeit der Verfolgungsbehörden verbessert werden.

  • Die Mißbrauchsbekämpfung soll mit Niedersachsen besser als bislang koordiniert werden. Eine interministerielle Arbeitsgruppe hat die Arbeit aufgenommen. U.a. wird geprüft wie ein länderübgreifender Datenaustausch, z.B. für auffällig gewordene Betriebe zu organisieren ist.

  • Schwerpunktprüfungen in einzelnen Branchen, etwa im Taxigewerbe oder in der Gastronomie, sollen intensiviert werden.

  • Der kontinuierliche Dialog zwischen Verfolgungsbehörden und Gerichten soll zu gerichtsfesteren Ermittlungsverfahren führen.


Der Bausektor ist durch seine hohe Arbeitsintensität und offenerer Grenzen für Arbeitskräfte und Dienstleistungen für illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit besonders anfällig. Dr. Wolfgang Jägers: "Bereits im Vorfeld der Auftragsvergabe muß dabei Sozial- und Lohndumping durch Chancengleichheit im Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Kontrollen vor Ort reichen - zumal als "letztes Mittel" - nicht zur Wiederherstellung der Ordnung am Arbeitsmarkt im Bausektor aus." Dr. Bayer bekräf-tigte, dass Prüfungen und Strafen nicht ausreichten. Um etwa zu erreichen, müßte bei der Vergabe von Aufträgen angesetzt werden. Für Vergabestellen ergebe sich damit die Verpflichtung, die für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Dienst- und Lieferleistun-gen einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Dienstanweisungen konsequent anzuwenden und deren Einhaltung zu kontrollieren.


Dazu gehört

  • die Vergabe von Aufträgen in Fachlosen,

  • die Vergabe an Generalunternehmer nur in besonders begründeten Ausnahmefällen,

  • die Weitervergabe von Aufträgen an Subunternehmer nur nach Genehmigung durch den Auftraggeber,

  • die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen, des Urlaubs einschließlich des Urlaubsgeldes und Urlaubsentgeltes,

  • die Haftung der gewerblichen Unternehmer für das Nichteinhalten einschlägiger Vorschriften durch Subunternehmer,

  • die Prüfung der Fachkunde, Zuverlässigkeit und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Bewerber vor Auftragsvergabe. Nichteinhaltung der Tarifverträge und Gesetze widerspricht der Zuverlässigkeit. Ausschluß auffällig gewordener Bewerber von der Vergabe öffentlicher Aufträge unter Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze,

  • die ausschließliche Auftragsvergabe an Unternehmen, die nachweislich ihrer Verpflichtung zur Abgabe von Steuern und Beiträgen, auch gegenüber den Sozial-kassen der Bauwirtschaft, nachkommen.


Ob darüber hinaus ein Landesvergabegesetz notwendig ist, ist unter den Bündnis-partnern umstritten. Der Senat habe beschlossen, so Senatorin Hilde Adolf, das Thema Landesvergabegesetz wieder auf die Tagesordnung zu setzen, wenn eine bundeseinheitliche Regelung nicht zustande kommt.


Dr. Wolfgang Bayer: "Soweit privatrechtliche Lösungen angestrebt werden bzw. schon bestehen, für die das Vergaberecht nicht gilt, muß geprüft werden, wie sachgerechte Lösungen gefunden werden, um korrekte Wettbewerbsverhältnisse wiederherzustel-len. Die Bündnispartner sprechen sich gegen jegliche Scheinprivatisierungen aus, die eine Umgehung der Verfahrensregelungen für die öffentliche Auftragsvergabe zur Folge haben."


Nach Auffassung der Bündnispartner würde die Erstellung aktueller und jederzeit abrufbarer gewerks- und firmenbezogener Bauablaufplanungen sowie tagesaktueller Beschäftigtenlisten und deren regelmäßige Kontrolle durch die Bauvertragsparteien zu einer größeren Transparenz bei den Nachunternehmern beitragen. Die Bündnispart-ner bitten die Unternehmensverbände der Bauwirtschaft, auf ihre Mitglieder in entsprechender Weise hinzu wirken.


Weiter könnte durch eine Pflicht zur Hinterlegung des Sozialversicherungsausweises bei der Bauleitung der Baustelle die Möglichkeit zur Kontrolle der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer verbessert werden. Der Senator für Bau, örtlicher Verkehr, Umwelt und Energie wird prüfen, inwieweit eine Pflicht zur Hinterlegung des Sozialversicherungsausweises zwingende Voraussetzung zur Auftragsvergabe sein kann. Den Bündnispartnern wird entsprechend berichtet.


Bei aller Anstrengung auf Landesebene sind sich die Bündnispartner darüber einig, daß eine wirkungsvolle Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit letzt-lich an den Ursachen ansetzen muß, also an den zu hohen Lohnneben- und Lohn-zusatzkosten.


Senatorin Adolf: "Nur durch eine spürbare Senkung der Steuer- und Abgaben-belastung wird Schwarzarbeit nachhaltig und auf Dauer der Boden entzogen. Wir müssen den Gesetzgeber noch mehr ermutigen die Lohnzusatzkosten zu verringern, um die Nachfrage nach legaler Beschäftigung zu erhöhen und dadurch illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit zu reduzieren."