Sie sind hier:

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senatorin Adolf: Hortbetreuung ist gesichert

25.01.2000

Auch nach Einführung der verlässlichen Grundschule wird es, soweit Plätze vorhanden sind, eine gesicherte Betreuung vor und nach den Schulstunden im Hort für jene Kinder geben, deren Eltern dies wünschen. Das hat die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales heute (24. Januar 2000) betont.

Von 8 Uhr bis 13 Uhr sorge die Schule für den Unterricht und die Betreuung der Kinder. Deshalb wird in dieser Zeit kein Hortangebot vorgehalten. Eltern, die vor 8 Uhr oder nach 13 Uhr ihre Kinder betreut wissen wollen, müssen ihre Sprösslinge für diese Zeiten im Hort anmelden.

"Von einem Chaos in Bezug auf die Betreuung im Hort kann also keine Rede sein", reagierte die Senatorin auf entsprechende Äußerungen der Grünen. Die Regelungen seien eindeutig und keine Mutter und kein Vater müsse sich verunsichert fühlen: Vor 8 und nach 13 Uhr können die Kinder im Hort untergebracht werden, in der Zwischenzeit ist die Schule zuständig.

Ob die Beiträge für die Hort-Betreuung gekürzt würden, sei endgültig noch nicht entschieden, so die Senatorin. Dies sei jedoch eher unwahrscheinlich, da die Beiträge insgesamt nur rund 12 Prozent der Kosten deckten und 60 Prozent der Eltern, die dieses Angebot nutzen, nur den Mindestbeitrag von 50 Mark im Monat zahlten. Er wird im Wesentlichen erhoben, um das Mittagessen der Kinder zu finanzieren.