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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Änderungen bei der Beseitigung von Kleintierkörpern in der Stadtgemeinde Bremen

27.01.2000

Ab dem 1. Februar 2000 ist die Abgabe von toten Kleintieren in der Stadtgemeinde Bremen nur noch bei zwei Service-Centern der Entsorgung Nord GmbH (ENO) möglich. Gleichzeitig wird ab diesem Zeitpunkt eine Gebühr für die Abgabe von Kleintierkörpern erhoben.

Diese Annahmestellen befinden sich in den Service-Centern Benningsenstraße 28 (Hastedt) und Aumunder Feldstraße 45 (Bremen-Nord). Kleintierkörper können dort montags bis mittwochs von 7.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 7.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 7.00 bis 12.30 Uhr abgegeben werden.

Auf Beschluss der Bürgerschaft vom Dezember 1999 werden bei der Abgabe von Kleintierkörpern folgende Gebühren erhoben: Ein Tier 20,00 DM, für jedes weitere Tier 10,00 DM. Der Maximalbetrag pro Abgabevorgang ist auf 40,00 DM begrenzt.

In Bremen ist es wegen des hohen Grundwasserspiegels und der hohen Siedlungsdichte nicht erlaubt, Tierkörper mit Ausnahme von einzelnen Ziervögeln oder Kleinnagern individuell z. B. auf dem eigenen Grundstück zu vergraben. Durch eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen ist es jedoch in Zukunft auch in Bremen möglich, Tierfriedhöfe für Kleintiere einzurichten. Diese Art der Tierkörperbeseitigung ist allerdings mit vergleichsweise hohen Kosten für den Tierbesitzer verbunden.


Für weitere Fragen zur Kleintierkörperbeseitigung stehen Mitarbeiter beim Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales zur Verfügung unter den Rufnummer 361-6183 oder 361-4036 oder die ENO-Kundenberatung unter der Rufnummer 618 44 44.