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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senat beschließt Erhöhung der Sozialhilfe

31.05.2000

Ab 1. Juli dieses Jahres erhöht sich der Eckregelsatz in der Sozialhilfe um 3 Mark auf monatlich 550 Mark.


Der Senat hat heute (30. Mai 2000) nach den Vorgaben des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) eine entsprechende Rechtsverordnung für das Land Bremen beschlossen.


Der Eckregelsatz von 550 Mark gilt für den Haushaltsvorstand. Für die Haushaltsangehörigen ergeben sich unterschiedliche Beträge. Für Kinder bis zu sechs Jahren werden monatlich 275 Mark gezahlt (mit nur einem Elternteil 303 Mark), für die Altersgruppe 7 bis 13 Jahre 358 Mark, für 14-bis 17-Jährige 495 Mark. Wer 18 Jahre und älter ist erhält 440 Mark.