Sie sind hier:

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Menschliches Genom darf nicht patentierbar sein

29.06.2000

Gesundheitsministerkonferenz fasst auf Initiative

Bremens weitreichenden Beschluss


Außerdem: Nebenwirkungen von Arzneimitteln wirksamer untersuchen und Schutz vor den Gefahren von Tabakkonsum verbessern


Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hat heute (29.06.00) in Schwerin auf Initiative der Bremer Gesundheitssenatorin Hilde Adolf einen wegweisenden Beschluss zur Erforschung des menschlichen Genoms gefasst. Alle 16 Bundesländer haben gefordert, dass weder das menschliche Genom, Teile davon, noch Organe oder Zellen des menschlichen Körpers patentierbar sein dürfen. Senatorin Adolf berichtete, die Konferenz habe die Bundesgesundheitsministerin und die Justizministerin gebeten, sich dafür einzusetzen, dass alle Erkenntnisse über das menschliche Genom im Interesse des medizinischen Fortschritts allgemein zugänglich bleiben müssen. Hilde Adolf dazu: "Das Genom der Menschen ist gemeinsames Erbe aller Menschen und darf nicht durch eine Patentierung einzelnen Firmen oder Privatpersonen zur kommerziellen Nutzung überlassen werden." Andernfalls wäre mit einer erhebliche Kommerzialisierung medizinischer Verfahren zu rechnen und die Therapiefreiheit und -möglichkeit würde erheblich eingeschränkt. Gleichzeitig, so die Bremer Gesundheitssenatorin, hat die Konferenz ebenfalls auf Initiative Bremens die Bundesregierung gebeten, im Rahmen der internationalen Vereinbarungen darauf hinzuwirken, dass das Europäische Patentamt von unabhängiger Stelle kontrolliert wird. Dies ist, anders als beim deutschen Patenamt, bisher nicht gewährleistet.


Einstimmig beschlossen hat die Gesundheitsministerkonferenz auch den Antrag Bremens, ein System für ein verbessertes Erfassungssystem für unerwünschte Arzneimittelwirkungen zu schaffen, die nach der Marktzulassung neuer Arzneistoffe in der breiten Anwendung auftreten. Mit Hilfe sogenannter Pharmakovigilanz-Zentren soll die bessere Früherkennung und eine epidemiologische Auswertung von Arzneimittelrisiken ermöglicht werden. Hilde Adolf: "Damit erreichen wir eine verbesserte Anwendungssicherheit, die im Wettbewerb der Hersteller genau so wichtig ist, wie die nachgewiesene Wirksamkeit eines Medikaments . Die Bereitstellung entsprechender Risikoinformationen nutzt damit auch dem Wirtschaftsstandort Deutschland."


Ebenfalls auf Antrag Bremens hat die Gesundheitsministerkonferenz beschlossen, den Schutz vor den Gefahren des Tabakkonsums zu verbessern. Die Konferenz forderte, die Zugänglichkeit von Tabakwaren aus Automaten deutlich einzuschränken, die Abgaben auf Tabakerzeugnisse zugunsten gesundheitsfördernder Maßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls anzuheben und den Nichtraucherschutz rechtlich zu verbessern. Die Bundesgesundheitsministerin wurde gebeten, die entsprechenden Maßnahmen zeitnah und nachhaltig umzusetzen. Gesundheitssenatorin Hilde Adolf begründete den Beschluss u.a. damit, dass sich die Selbstverpflichtung der Tabakindustrie, die Zugänglichkeit von Automaten einzuschränken, als lückenhaft und wenig verbindlich erwiesen hat und dass bislang keine ernsthaften Bestrebungen für eine rechtliche Verbesserung des Nichtraucherschutzes auf Bundesebene erkennbar seien.