Sie sind hier:

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Bei längerem Aufenthalt in Großbritannien vom Blutspenden ausgeschlossen

20.11.2000

Wie in anderen Bundesländern werden auch im Lande Bremen Personen, die sich zwischen 1980 und 1996 insgesamt länger als sechs Monate in Großbritannien und Nordirland aufgehalten haben, von Blut- und Plasmaspenden ausgeschlossen. Dies teilte das Gesundheitsressort heute (20. November 2000) mit. In Bremen ist dies mit dem Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Springe, der die Region versorgt, wie auch mit dem Krankenhaus Bremerhaven-Reinkenheide verbindlich vereinbart. Ob die Vorsichtsmaßnahme auch auf Personen ausgedehnt werden soll, die sich länger als ein halbes Jahr in Frankreich aufhielten, wird zur Zeit geprüft.

Diese Maßnahmen wurden im Zusammenhang mit der Rinderseuche BSE ergriffen und basieren auf Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts. Es handelt sich dabei nach Angaben des Gesundheitsressorts um reine Vorsorge, um zu verhindern, dass der BSE-Erreger, der beim Menschen die neue Variante der Creutzfeldt-Jacob-Krankheit hervorrufen kann, von einer möglicherweise infizierten Person auf einen anderen Menschen übertragen wird. Nach dem jetzigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand lässt sich das Risiko der Übertragung durch Blut nicht völlig ausschließen. Nach Angaben von Fachleuten wurde bislang allerdings beim Menschen kein derartiger Fall beobachtet.