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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Gewerbeaufsichtsamt: Beim Spielzeugkauf für Weihnachten auf das CE – Zeichen achten

30.11.2000

Mit Blick auf das bevorstehende Weihnachtsgeschäft weist das Gewerbeaufsichtsamt Bremen vorsorglich darauf hin, dass Spielzeug für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren mit dem CE - Zeichen sowie mit Name und Adresse des Herstellers oder Importeurs gekennzeichnet sein muss. Fehlt das CE - Zeichen, hat der Hersteller nicht erklärt, dass die europaweit geltenden Sicherheitsbestimmungen eingehalten sind.

Diese Bestimmungen verlangen unter anderem die Verwendung ungiftiger Farben und Lacke. Das für Holzspielzeug verwendete Holz darf nicht mit Holzschutzmitteln wie beispielsweise Pentachlorphenol belastet sein. Scharfe Ecken und Kanten müssen vermieden sein, was besonders bei Importen von Blechspielzeug nicht immer der Fall ist. Geschoss-Spielzeug darf keine zu hohe Geschoss-Energie haben und es ist zu beachten, dass es auch bei der Verwendung nicht zugehöriger Geschosse gefährlich werden kann.

Spielzeuge mit verschluckbaren Kleinteilen wie zum Beispiel Selbstbauartikel aus Überraschungseiern und kleine Perlen sind nicht für Kinder unter drei Jahren bestimmt und müssen einen dementsprechenden Warnhinweis tragen. Auch bei Sportartikeln (CE - Kennzeichen ist hier nicht in jedem Fall vorgeschrieben) wie Inline-Skatern, Alu-Rollern und Rollschuhen, und sonstigem Spielzeug wie Chemiebaukästen und Elektroautos für Kinder müssen einschlägige Warn- und Gefahrenhinweise beigefügt oder angebracht sein.