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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Brustkrebs-Screening: Gesundheitsamt soll Frauen einladen
Senat beschloss Änderung gesundheitsrechtlicher Gesetze

09.01.2001

Mit einem Beschluss des Senats von heute (9. Januar 2001) ist eine weitere Grundlage für das geplante Bremer Brustkrebs-Screening-Programm (BBSP) gelegt worden, das im Frühjahr beginnt. Der Senat beschloss laut Vorlage des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales eine Novelle zur Änderung gesundheitsrechtlicher Gesetze. Dadurch wird es möglich, dass das Ressort das Bremer Gesundheitsamt als diejenige öffentlich-rechtliche Stelle bestimmt, die für die Einladung der in Frage kommenden Frauen verantwortlich ist. Das Gesundheitsamt erhält die für die Anschreiben notwendigen Daten vom Meldeamt. Es unterliegt dem Bremischen Datenschutzgesetz und der Kontrolle des Datenschutzbeauftragten.

Alle Bremer Frauen zwischen 50 und 69 Jahren sollen zum Brustkrebs-Screening eingeladen werden und erhalten gleichzeitig mit der Einladung für sie wichtiges Informationsmaterial. Die Teilnahme ist freiwillig. Gesundheitssenatorin Hilde Adolf: „Es ist sichergestellt, dass die Gesundheitsdaten der Teilnehmerinnen nur im Rahmen der Früherkennungs-Maßnahme verwendet werden und dies auch nur dann, wenn die Frauen dazu ihre Einwilligung geben.“ Die Daten der Frauen, die eingeladen werden, aber nicht teilnehmen möchten, oder die trotz Teilnahme der weiteren Verwendung ihrer Daten nicht zustimmen, werden gelöscht. „Ihnen entsteht kein Nachteil. Sie sollen sich aufgrund ihres eigenen Urteils für oder gegen die Mammographie entscheiden“, betonte Senatorin Adolf.

Mit dem Datenschutzbeauftragten ist vereinbart, dass dieser das Einladungsverfahren und die wissenschaftliche Begleitung beim Screening-Projekt ständig kontrolliert.

Im September 1999 hatte die Stadt Bremen den Zuschlag für den Modellversuch zur Früherkennung von Brustkrebs bekommen. Es ist eines von bundesweit dreien, die im Auftrag des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen die europäischen Leitlinien zur Qualitätssicherung des Mammographie-Screenings umsetzen sollen.

Sinn des Modellversuchs ist es, möglichst viele Krebsherde in einem so frühen Stadium aufzuspüren, dass eine vollständige Heilung noch möglich ist. Im Vergleich zur herkömmlichen Mammographie soll die Qualität der Untersuchung dadurch verbessert werden, dass die Röntgenbilder von zwei Experten unabhängig voneinander begutachtet werden.