Sie sind hier:

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Überbrückungshilfe für den Schlachthof Bremerhaven

23.01.2001

„Im Interesse des gesundheitlichen Verbraucherschutzes müssen wir darauf hinwirken, dass an den bremischen Schlachthöfen nicht nur Tiere geschlachtet werden, die den amtlichen Tests bisher noch nicht unterliegen, also jünger als 30 Monate alt sind.“ So reagierte Bremens Gesundheitssenatorin Hilde Adolf auf die gestrige Ankündigung des Schlachthofs in der Stadt Bremen, zur Vermeidung wirtschaftlicher Risiken zu dieser Praxis überzugehen.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Senatorin mit ihrem Kollegen Wirtschaftssenator Josef Hattig darauf verständigt, dem Bremerhavener Schlachthof eine Überbrückungshilfe in Höhe von bis zu 400 000 Mark zu zahlen. Wegen der dort geschlachteten Kuh aus Loxstedt, bei der ein BSE-Test positiv ausgefallen war, ist dem Schlachthof ein Schaden in entsprechender Höhe entstanden. Er resultiert unter anderem daraus, dass das Fleisch aller Tiere, die am selben Tag geschlachtet worden waren, vernichtet werden muss.

Senator Hattig: „Dies ist ausdrücklich keine Entschädigungszahlung. Wie landwirtschaftliche Betriebe und Schlachtbetriebe bei positiven BSE- Befunden für den entstandenen wirtschaftlichen Schaden entschädigt werden, ist zur Zeit Gegenstand von Abstimmungsgesprächen zwischen den Ministerpräsidenten der Länder, dem Bund und der Europäischen Union. Bremen kann eine solche Regelung nicht im Alleingang vorwegnehmen.“

Beide Senatoren sind sich allerdings einig darin, dass die Arbeitsplätze in den Schlachtbetrieben und der Aspekt des Verbraucherschutzes kurzfristige Regelungen notwendig machen. Mit dem Schlachthofbetreiber ist vereinbart, dass von dort unmittelbar nach Vereinbarungen auf nationaler Ebene Anträge auf Entschädigung gestellt werden und eventuelle Ansprüche an das Land Bremen abgetreten werden.