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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Gesundheitssenatorin veranlasst Anwendungsstopp für Nahtgut aus Rinderdarm

23.01.2001

Im Lande Bremen wird das aus Rinderdarm gefertigte chirurgische Nahtgut, so genanntes Catgut, vom Markt genommen. Einen entsprechenden Anwendungsstopp hat die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, Hilde Adolf, heute (23. 1. 2001) in Bremen veranlasst. Grundlage ist eine Einschätzung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), der sich die Bundesländer nach einer gemeinsamen Besprechung in dieser Woche angeschlossen haben. Danach ist nicht auszuschließen, dass für dieses Nahtgut auch BSE-Risikomaterial verwendet wird. Das Catgut wird aus der Darm-oberhaut des Rindes gefertigt. Der Anwendungsstopp im Land Bremen wird auf der Grundlage des Medizinproduktegesetzes vom Gesundheitsressort überwacht.

Nach Angaben der senatorischen Behörde erfolgt das Anwendungsverbot, um den größtmöglichen Patienten- und Verbraucherschutz zu gewährleisten. Ziel sei es, auch kleins-te potentielle Risiken auszuschließen. Der Anwendungsstopp, der hauptsächlich für Krankenhäuser und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte gilt, werde zu keinen Engpässen in der medizinischen Versorgung führen. Der Anteil von Catgut am gesamten chirurgischen Nahtmaterial betrage nur etwa zehn Prozent. Es gebe Material synthetischer Herkunft in gleicher Qualität, das in ausreichendem Maße den Krankenhäusern und niedergelassenen Arztpraxen als Alternative zur Verfügung stehe. Senatorin Hilde Adolf appellierte an alle in Frage kommenden Ärztinnen und Ärzte, sich ab sofort mit dem synthetischen Alternativ-Material einzudecken. Hersteller von chirurgischem Nahtgut sind im Land Bremen nicht ansässig.