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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Sozialsenatorin und Vertreter der Behindertenverbände einig: Landespflegegeldgesetz soll in geänderter Form bleiben

18.06.2001

– Solidarität mit zukünftig Betroffenen

Sozialsenatorin Hilde Adolf hat den Vertretern der Blinden- und Behindertenverbände vorgeschlagen, dass das Landespflegegeldgesetz nicht abgeschafft sondern geändert werden soll.

Demnach soll das unabhängig vom Einkommen und Vermögen gezahlte Landespflegegeld für Blinde und Schwerstbehinderte von jetzt 750 Mark monatlich um 100 Mark für alle gekürzt werden und im Gegenzug für diejenigen bestehen bleiben, die zukünftig das Schicksal erleiden, schwerstbehindert oder blind zu werden. Die Vertreter der Verbände nehmen dieses Angebot an. Senatorin Adolf: „Dies zeigt die Solidarität der Blinden und Schwerstbehinderten mit denen, die zukünftig betroffen sein werden, und dies verdient unser aller Respekt“.

Die geplante Abschaffung des Landespflegegeldgesetzes war ursprünglich finanzpolitisch gewollt und dem Sozialressort im Rahmen von Haushaltskontrakten auch vom Finanzressort abverlangt worden. Fraktionen und Parteien von SPD und CDU hatten entsprechende Beschlüsse gefasst. Da für die CDU mittlerweile der finanzpolitische Aspekt offenbar keine Rolle mehr spielt, hat die Sozialsenatorin die Möglichkeit genutzt, gemeinsam mit den Betroffenen zu sozialverträglichen Lösungen zu kommen.

Hilde Adolf betonte, mit ihrem Einverständnis drückten die Verbände auch ihr Verständnis für die Haushaltsnotlage des Landes Bremen und das notwendige Handeln des Sozialressorts im Rahmen eines engen Budgets aus. „Ich bin froh darüber, dass wir eine gemeinsame Linie gefunden haben“, so die Senatorin. Solch solidarisches Handeln, wie die Vertreter der Verbände es zeigten, wünsche sie sich in vielen gesellschaftlichen Bereichen.

Ursprünglich war Folgendes geplant: Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation des Zwei-Städte-Staates sollte das Landespflegegeldgesetz abgeschafft werden. Dabei sollte der Besitzstand gewahrt und das vom Einkommen unabhängige Landespflegegeld für alle aktuellen Bezieher/innen unbefristet weitergezahlt werden. Dies sind rund 750 Personen im Lande Bremen. Neue Fälle jedoch sollten Blindengeld nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten. Dabei sind die Einkommensgrenzen relativ hoch, der Bezug bedingt jedoch, dass die Einkommenssituation offengelegt wird.